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Vier Jugendlichen droht bei Verurteilung Todesstrafe

Datum: 10. Februar 2009

In Pakistan sind vier Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren nach dem Blasphemieparagraphen (§ 295-C) angezeigt worden, worauf Todesstrafe steht. Der Vorfall ereignete sich am 28. Januar 2009 im pakistanischen Bezirk Layyah, im Westen des Bundesstaats Pandschab. Den zur Ahmadiyya-Gemeinde gehörenden Jugendlichen wird vorgeworfen, sie hätten in der Toilette einer Moschee den Propheten Muhammad verunglimpfende Graffitis gemalt. Der angebliche Tatort liegt jedoch von dem Wohnort der Jugendlichen weit entfernt. Nach vorliegenden Erkenntnissen ist diese Anzeige völlig haltlos und unbegründet. Wie die BBC berichtete, gibt es den Angaben der zuständigen Polizei zufolge keine Augenzeugen für die Tat. Die renommierte pakistanische Tageszeitung, Daily Times, berichtete am 30. Januar 2009, die Menschenrechtskommission von Pakistan sei angesichts der Inhaftierung von Jugendlichen aufgrund von Blasphemieparagraphen schockiert und alarmiert. Der Asiatischen Menschenrechtskommission (AHRC) in Hongkong sagte der zuständige Polizeiinspektor Khalid Rauf, dass die Polizei keine substantiellen Beweise für die Verbindung der Angezeigten mit dieser Tat hätte.

Den zuverlässigen Berichten aus Pakistan zufolge steckt hinter dieser erfundenen Anzeige ein Extremist namens Noor Elahi Kulachi, der zur radikalislamischen Gruppe der Jamaat-Ud- Dawa gehört. Dabei handelt sich um eine Nachfolge-Organisation der ebenfalls verbotenen Lashkar-e Toiba. Auch die Gruppe Jamaat-Ud-Dawa wurde jüngst von der UNO wegen Förderung des Terrorismus verboten. Die Gruppierung ist auch für ihre extrem ahmadiyyafeindlichen Ansichten und Aktionen bekannt.

Die angezeigten Jugendlichen, die noch zur Schule gehen, heißen: Muhammad Irfan (14), Tahir Imran (16), Tahir Mahmud (14) and Naseer Ahmad (14). Zu den Angeklagten gehört auch ein Erwachsener namens Mubashir Ahmad (45).

Mittlerweile sind die vier Jungen in das Gefängnis von Dera Ghazi Khan verlegt worden, das kein Jugendgefängnis ist und für seine schlimmen Zustände berüchtigt ist. Der Aufenthalt von Jugendlichen in einem Gefängnis, in dem erwachsene Schwerkriminelle ihre Strafen büßen, ist äußerst gefährlich für die Betroffenen. Diese Situation ist für die Familien der Betroffenen und für die Mitglieder der Ahmadiyya-Gemeinde weltweit äußerst schmerzhaft und beunruhigend. Obwohl die Betroffenen schon seit zwei Wochen inhaftiert sind, ist ihren Familieangehörigen und der Gemeinde bisher nicht gestattet, sie zu besuchen.


Der sog. Blasphemieparagraph 295-C des pakistanischen Strafgesetzbuches sieht im Falle einer Verurteilung die Todesstrafe vor. Solche Strafverfahren sind nicht kautionswürdig.

Darüber hinaus ist in dieser Gegend, aus der die Jugendlichen stammen, ein Boykott gegen die Ahmadiyya-Gemeinde ausgesprochen worden, was für die Betroffenen das Leben unerträglich macht. Aus Furcht vor Anfeindungen durch die Extremisten wagen es die Ladenbesitzer nicht, den Ahmadis Lebensmittel zu verkaufen.

Die Inhaftierung der Jugendlichen durch die pakistanischen Behörden verstößt auch gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Pakistan hat diese ratifiziert. Die Inhaftierung der Kinder verstößt sowohl gegen Artikel 14 als auch gegen Artikel 37 dieser Konvention.

Wir appellieren an die Leser und die Menschrechtsorganisationen, sich für die Freilassung der grundlos inhaftierten Jugendlichen einzusetzen. In dieser prekären Situation ist ein schnelles Handeln erforderlich, damit den unschuldigen minderjährigen Opfern dieser Anzeige ein langer Gefängnisaufenthalt und somit eine schwerwiegende Traumatisierung erspart bleibt und ihnen ihre Zukunft nicht genommen wird.

Quellen:
Daily Times (Lahore)
Zee News (Indien)
presse@ahmadiyya.de

Veröffentlicht durch die:
Pressestelle der Ahmadiyya Muslim Jamaat in Deutschland
Telefon: 0163 - 302 74 73
E-Mail: presse@ahmadiyya.de

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