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Fünfzehn Ahmadis wegen Gottesdienstbesuchs angezeigt

Datum: 15. März 2009

Bei Verurteilung droht ihnen Gefängnisstrafe

Die weit verbreitete Verfolgung der Mitglieder der Ahmadiyya Muslim Gemeinde in Pakistan geht unvermindert weiter. In einem jüngst gemeldeten Fall sind in Sillanwali, Kreis Sargodha (Provinz Punjab), 15 Ahmadis unter dem Vorwurf angezeigt worden, dass sie eine Gebetsstätte besucht haben, die einer Moschee ähnlich sei. Die Anzeige nach § 298 C wurde aufgrund einer Beschwerde eines örtlichen radikalen Mullahs erstattet. Hierin wird den Ahmadis auch vorgeworfen, sie gäben sich als Muslime aus, was ihnen nach dem genannten Paragraphen gesetzlich verboten ist.

Der Paragraph 298-C des pakistanischen Strafgesetzbuches ist ein Teil der sogenannten “Anti-Ahmadiyya-Gesetze“. Die nur auf die Mitglieder der Ahmadiyya-Gemeinde zugeschnittenen Gesetze setzen viele Teile ihrer Glaubensausübung unter Strafe. So droht im Falle einer Verurteilung nach § 298-C den Betroffenen bis zu drei Jahre Haft und auch hohe Geldstrafen.

Nach den bisher vorliegenden Berichten sind drei Mitglieder der örtlichen Ahmadiyya Gemeinde, Abdul Aziz, Muhammad Ashraf und Khizar Hayat verhaftet worden. Der erste Versuch, diese Männer gegen Kaution freizubekommen, scheiterte an der Ablehnung eines örtlichen Richters. Zudem führte die Polizei Razzien durch, um weitere angezeigte Ahmadis zu verhaften. Erwähnenswert ist, dass die genannte Gebetstätte bereits seit Jahrzehnten von Ahmadis benutzt wird.

Wie in mehreren anderen Fällen werden die Anti-Ahmadiyya-Gesetze oft in Fällen von persönlicher Rache oder anderen Streitigkeiten als erfolgreiches Druckmittel ausgenutzt. Der obige Fall ist das jüngste Beispiel hierfür: ein Ahmadi, Khan Muhammad, besitzt eine Reihe von Läden in Sillanwali, die sich in der unmittelbaren Nachbarschaft der örtlichen Gebetstätte von Ahmadis befinden. Ein Nicht-Ahmadi, Liaqat, wollte bei geringer Miete diese Läden mieten. Der Besitzer war damit nicht einverstanden und lehnte aus diesem Grund einen Mietvertrag mit Liaqat ab. Dieser kam daraufhin mit einem örtlichen Radikalen zusammen. Sie schmiedeten eine erfundene Geschichte, um damit die örtlichen Ahmadis anzuzeigen. Der Mullah, Maulvi Mushtaq Ahmed (Sohn des Abdul Karim), ist der Hauptverwalter der örtlichen Koranschule “Madrassa Jamia Islamiyah von Sillanwali, Sargodha“. Zudem ist er der Vorsitzende der örtlichen Sektion der größten Anti-Ahmadiyya Organisation „International Majlis Tahaffuz Khatm-e-Nabuwwat“ (Organisation zum Schutz der Finalität des Prophetentums).

Wie einfach es ist, Ahmadis in Pakistan aus willkürlichen Gründen zu verhaften, wird mit diesem Fall bewiesen. Als Grund reicht das Hörensagen einer offensichtlich voreingenommenen Person vollends aus. Die 15 verhafteten Männer haben von der Polizei keinerlei Hilfe zu erwarten, da diese anscheinend auch dem örtlichen Mullah Folge leistet. Obgleich die pakistanische Verfassung in den Artikeln 19 und 20 jedem Bürger Recht auf freie Meinungsäußerung und Recht auf freie Glaubensausübung gewährt, können sich Ahmadis wenig von diesen Gesetzen erhoffen. Die zweite Verfassungsänderung von 1974 und die Zusätze von 1984 stehen völlig im Gegensatz zu den obigen grundlegenden Menschenrechten. Sie werden seit Jahrzehnten als persönliches Instrument des Stärkeren benutzt.

Entgegen ihrer immer wiederholenden Beteuerungen, die Menschenrechte zu schützen, erlaubt die pakistanische Regierung einmal mehr die Fortsetzung öffentlicher Diskriminierung und gewaltsamer Verfolgung von Ahmadis.

Wir bitten die Staatengemeinschaft, die Menschrechtsorganisationen und engagierte Bürger, die pakistanische Regierung aufzurufen, die unschuldigen Ahmadis in Sillanwali und anderswo in Pakistan freizulassen und die auf Lügen basierende Anzeigen gegen sie fallen zu lassen. Zudem soll die pakistanische Regierung dazu aufgefordert werden, unter Achtung der international geltenden Grundrechte auf Meinungs- und Glaubensfreiheit, alle Bürger Pakistans gleich zu behandeln und die unmenschlichen Gesetze gegen die Ahmadis, die von der Staatengemeinschaft als diskriminierend eingestuft wurden, zu revidieren.

Quellen:
Humanrights Asia
Daily Times (Lahore)

Veröffentlicht durch die:
Pressestelle der Ahmadiyya Muslim Jamaat in Deutschland
Telefon: 0163 - 302 74 73
E-Mail: presse@ahmadiyya.de

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