Imam Mahdi, Hadhrat Mirza Ghulam Ahmad
Qadiani (as), glauben.
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Hadhrat Mirza Ghulam Ahmad Qadiani (as), glauben.
Ahmadis in Malaysia dürfen ihre eigene Moschee nicht mehr benutzen
Datum: 28. April 2009
Islamischer Rat verbietet der Gemeinde Freitagsgebete in ihrer zentralen Moschee
Im malaysischen Bundesstaat Selangor hat der Islamische Rat (MAIS) den Ahmadis die Benutzung der eigenen zentralen Bait-us-Salam Moschee für Freitagsgebete untersagt. Die Moschee befindet sich am Hauptsitz der Gemeinschaft in Malaysia. Dieser Anordnung zufolge sind auch weitere Aktivitäten verboten worden.
Der Islamische Rat im Bundesstaat Selangor ist die höchste religiöse Autorität unter dem Sultan. Am 24. April 2009 besuchten einige Mitglieder des Rats die Bait-us-Salam Moschee und erließen eine Anordnung nach der Verordnung des Staats Selangor für die Verwaltung des islamischen Gesetzes 2003, welche die Ahmadis auffordert:
1. Die Ahmadiyya Muslim Jamaat habe keine Erlaubnis, in der Bait-us-Salam Moschee Freitagsgottesdienste abzuhalten
2. Die Ahmadiyya Muslim Jamaat habe keine offizielle Genehmigung, das Gebäude als Moschee zu benutzen
3. Die Ahmadiyya Muslim Jamaat habe keine Erlaubnis mehr für Aktivitäten im Zusammenhang mit der Verwaltung der Moschee, beispielsweise einen Amtsträger zu benennen oder die Angelegenheiten des Gebäudes zu regeln.
Darüber hinaus wurde an der Moschee eine Bekanntmachung angebracht, worin zu lesen ist, dass Ahmadiyya keine islamische Religion sei.
Der Anordnung ist zudem zu entnehmen, dass der Verstoß gegen sie mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und/oder Geldstrafe von bis zu 3000 Malaysischen Rupien belegt werde.
In einer Zeit, in der Religionsfreiheit selbstverständlich als Menschenrecht gelten sollte, ist es äußerst besorgniserregend, dass ein vom Staat genehmigter religiöser Rat der friedlichen Ahmadiyya-Gemeinde das Abhalten der Gebete auf ihrem eigenen Gelände verboten hat. Die internationale Staatengemeinschaft wird um Unterstützung gebeten, damit eine Aufhebung dieser den internationalen Menschenrechten widersprechenden Anordnung durch den MAIS erreicht werden kann.
Veröffentlicht durch die:
Pressestelle der Ahmadiyya Muslim Jamaat in Deutschland
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