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Ahmadi wegen angeblicher Prophetenlästerung angeklagt, Todesstrafe möglich

Datum: 24. Mai 2020

Eine 55-jährige Ahmadi Frau aus dem pakistanischen Bezirk Nankana wurde am 30. April 2020 wegen angeblicher Beleidigung des Propheten Muhammad (saw) angeklagt. Ramzan Bibi hatte einer benachbarten muslimischen Gemeinde einen kleinen Geldbetrag gespendet. Die Spende wurde infolge ihrer Zugehörigkeit zur Ahmadiyya Muslim Jamaat abgelehnt. Als sie nach dem Grund fragte, wurde sie harsch beleidigt. Vorbeigehende Passanten schritten ein und die Situation eskalierte weiter, wobei Bibi auch körperlich verletzt wurde. Als islamistische Geistliche von dem Vorfall erfuhren erstatteten sie gegen Frau Bibi eine Strafanzeige wegen Prophetenbeleidigung. Dieser Straftatbestand wird gem. §295-C des pakistanischen Strafgesetzbuches mit der Todesstrafe geahndet. Die Polizei nahm Frau Bibi in Gewahrsam und seitdem befindet sie sich in Haft.

Das Vorgehen in diesem Fall erinnert stark an den Fall der Katholikin Asia Bibi, die 2010 – ebenfalls im Bezirk Nankana – wegen angeblicher Gotteslästerung zum Tode verurteilt wurde.

Die weltweite Ahmadiyya Muslim Jamaat ist über diesen Vorfall entsetzt. Jüngst gab es landesweite Proteste und medienwirksame Propaganda gegen Ahmadi-Muslime im Zuge der sog. Minderheitenschutz-Kommission. Auf Social-Media-Kanälen wie Twitter und Facebook wurde zur öffentlichen Ermordung von Ahmadis aufgerufen, weil es sich bei ihnen um Apostaten und Verräter des Islams handele. Twitter-Kampagnen gegen Ahmadis gelangten zu landesweit anhaltenden Top-Trends.

Der ehemalige UN-Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Prof. Bielefeldt, bezeichnete die Situation der Ahmadiyya in Pakistan zutreffend als "Hexenverfolgung des 21. Jahrhunderts". Die Blasphemiegesetze werden immer wieder als Grundlage zur willkürlichen Verfolgung von religiösen Minderheiten missbraucht.

Wir fordern die sofortige Freilassung der unschuldigen Ramzan Bibi.

Veröffentlicht durch die:
Pressestelle der Ahmadiyya Muslim Jamaat in Deutschland
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