Imam Mahdi, Hadhrat Mirza Ghulam Ahmad
Qadiani (as), glauben.
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Hadhrat Mirza Ghulam Ahmad Qadiani (as), glauben.
Ahmadi-Kinder nach fast sechs monatiger Haft auf Kaution freigelassen
Datum: 01. August 2009
Mit Erleichterung wird bekanntgegeben, dass die vier Ahmadi-Kinder und ein Erwachsener, die aufgrund falscher Beschuldigungen vor ca. sechs
Monaten im Kreis Layyah, Pakistan, festgenommen worden waren und seitdem im Hochsicherheitsgefängnis von Dera Ghazi Khan saßen, am 13. Juli 2009 auf Kaution
freigelassen wurden. Ihnen wird vorgeworfen, sie hätten Blasphemie begangen, die nach dem
§ 295-C des pakistanischen Strafgesetzbuches mit Todesstrafe bestraft wird.
Die Freilassung auf Kaution wurde vom obersten Richter des Oberlandesgerichts Multan,
Pervez Inayat, zugelassen, nachdem für jeden einzelnen Inhaftierten eine Bürgschaft in Höhe
von 200,000 Rupien hinterlegt worden war.
Der Freilassung auf Kaution war eine gerichtliche Verhandlung vorausgegangen, zu der auch
der Polizeichef, Sardar Pervez Tareen, vom Richter als Zeuge geladen wurde. Der Polizeichef
sagte unmissverständlich aus, dass es in diesem Fall überhaupt keinen Beweis gebe, die
Beschuldigten hätten sich des Vergehens schuldig gemacht, das Ihnen vorgeworfen werde.
Obwohl die Freilassung der Inhaftierten mit dem gerichtlichen Beschluss vom 09. Juli 2009
angeordnet wurde, mussten die fünf Ahmadis über das darauf folgende Wochenende im
Gefängnis bleiben.
Es muss aber mit Nachdruck darauf hingewiesen werden, dass die Anklage gegen die vier
Kinder und einen Erwachsenen weiterhin aufrechterhalten wird. Deshalb bleibt der Fall nach
wie vor in höchstem Maße besorgniserregend für die Betroffenen und die Ahmadiyya-
Muslim-Jamaat. Es bleibt nur die Hoffnung, dass die Staatsanwaltschaft die Zeugenaussage
des Polizeichefs ernst nimmt und alle Anklagen gegen die Beschuldigten fallen lässt. Nur auf
diesem Wege kann in diesem Fall der Gerechtigkeit Genüge getan werden.
Die internationale Gemeinschaft, die Medien und Menschenrechtsorganisationen werden
dringend gebeten, ihren Einfluss geltend zu machen, so dass Leib und Leben sowie
Menschenrechte der Ahmadis in Pakistan geschützt werden. Der pakistanische Staat muss
seine immer wieder versprochene Verpflichtung zum Schutz seiner Bürger erfüllen und der
Unterstützung von ahmadi-feindlichen Aktivitäten durch seine Vertreter Einhalt gebieten und
den Ahmadis uneingeschränkte Religionsfreiheit gewähren.
Veröffentlicht durch die:
Pressestelle der Ahmadiyya Muslim Jamaat in Deutschland
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