Imam Mahdi, Hadhrat Mirza Ghulam Ahmad
Qadiani (as), glauben.
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Hadhrat Mirza Ghulam Ahmad Qadiani (as), glauben.
Presse-Statement zu aktuellen Vorwürfen gegen die Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland
Datum: 01. Dezember 2014
Die Ahmadiyya Muslim Jamaat lud am 28. November 2014 zur Pressekonferenz ein um die aktuell medial verbreiteten Anschuldigungen und Vorwürfen anhand verifizierbarer Faktenlage zurückzuweisen.
Pressestatement des Vorsitzender der Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland, Abdullah Uwe Wagishauser:
In den letzten Monaten und Wochen sind von einem bestimmten Teil der Medien in Deutschland Berichte veröffentlicht worden, die vollkommen unbegründete Anschuldigungen gegen die Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland enthalten. Diese Berichte sind geeignet, den guten Ruf der Ahmadiyya Muslim Jamaat massiv zu beschädigen, und sie treffen nicht nur die Gemeinschaft als ganze, sondern jedes einzelne Mitglied. Jedoch sind alle diese Anschuldigungen nicht nur absolut unbegründet, sondern auch vollkommen absurd.
Nicht nur für die Mitglieder der Gemeinde, sondern auch für ihre Freunde und Partner weltweit sind diese Berichte äußerst irritierend. Im Namen der 36.000 Mitglieder der Ahmadiyya Muslim Jamaat in Deutschland, die durch diese Berichte tief verletzt worden sind, bitten wir Sie, der deutschen Gesellschaft eine objektive Sichtweise und die wahren Fakten zu vermitteln. Die Medienhäuser, die diese Berichte veröffentlicht haben, hatten vielleicht Erfolg darin, kurzfristig für Sensation zu sorgen. Aber zu welchem Preis: Am Altar der Sensation ist die Wahrheit und der gute Ruf unserer Gemeinde geopfert worden.
Gegen diese Berichterstattung hat sich Ahmadiyya Muslim Jamaat juristisch gewehrt mit dem Ergebnis, dass sich der Echo-Verlag im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs zur Veröffentlichung eines Interviews mit dem Vorsitzender der Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland, Abdullah Uwe Wagishauser, verpflichtet hat, welches unsere Sicht der Dinge darlegen wird.
Kürzlich ist im Spiegel ein boshafter Artikel erschienen, der sich auf die Aussagen von äußerst unglaubwürdigen Personen stützt, die bereits in den älteren Artikeln dieser Art zu Wort gekommen sind. Mit dieser Veröffentlichung hängt auch der Bericht der ARD-Sendung "Report Mainz" vom 25.11.2014 zusammen. Beide Berichte sind in Wahrheit in Kooperation entstanden. Hintergründe sind für uns inzwischen erfassbar.
Bevor die Vorwürfe im Einzelnen entkräftet werden, möchten wir diese zusammenfassen:
Es wird behauptet, die Asylbewerber seien eine große Einkommensquelle für die Gemeinde. Der Hauptvorwurf ist, dass die Ahmadiyya Muslim Jamaat von den Asylbewerbern für die Ausstellung von Mitgliedsbescheinigungen Geld erpressen würde. Es wird im Spiegel-Artikel ebenfalls behauptet, einige Personen im Umfeld der Ahmadiyya würden Menschen dazu anstiften, nach Deutschland zu flüchten. Es wird auch vorgeworfen, dass zahlreiche Pakistaner vortäuschen, zur Ahmadiyya Muslim Jamaat konvertiert zu sein, um in Deutschland Asyl zu erhalten.
Zu diesen Vorwürfen nimmt die Ahmadiyya Muslim Jamaat im Einzelnen wie folgt Stellung:
Nach einer Schätzung sind gegenwärtig ca. 1.000 Asylverfahren von Ahmadis anhängig. Das sind weniger als 3 Prozent von 36.000 Ahmadis in Deutschland. Doch der finanzielle Beitrag der Asylsuchenden beträgt nicht einmal 1,5 Prozent des gesamten Spenden- und Beitragszahlungen von der Ahmadiyya Muslim Jamaat in Deutschland. Diese Zahlen widerlegen eindeutig die völlig haltlose Behauptung, dass die Ahmadi-Asylbewerber eine große Einkommensquelle für die Gemeinde darstellen würden.
Zu den Bescheinigungen
Es gibt zwei Arten von Bescheinigungen: 1) Mitgliedsbescheinigungen; 2) Bescheinigung über das Engagement eines Mitglieds in der Gemeinde. Mitgliedsbescheinigungen werden auf Antrag eines Mitglieds ausgestellt. Bescheinigungen über das Engagement werden in der Regel auf Anfragen von Gerichten, bisweilen auf Anfragen von Anwälten zur Vorlage bei Gerichten, ausgestellt. Außerdem weisen wir darauf hin, dass wir gegenüber den Gerichten zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet sind und nach entsprechenden Recherchen genaue Auskunft über das Ergebnis, ob positiv oder negativ, erteilen.
Was die Mitgliedsbescheinigungen anbelangt, so wird sie jedem Mitglied ausgestellt und beinhaltet nur die Aussage, dass der Betreffende unserer Gemeinde angehört. Dabei wird die Frage nach der Spende überhaupt nicht gestellt, der Antrag für die Bescheinigung enthält keinerlei solche Angaben.
Was die Bescheinigung über das Engagement anbelangt, so werden für ihre Erstellung zahlreiche Kriterien angelegt, eine davon ist die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen. Diese Anträge beruhen auf Anforderungen der Gerichte, die seit 1987 an die Gemeinde gestellt werden.
Im Großen und Ganzen werden folgende Kriterien für die Beurteilung des religiösen Engagements zugrunde gelegt:
Allgemeiner Kontakt zur Gemeinde; Besuch der Moschee; Verrichtung von rituellen Gebeten; Beteiligung am Freitagsgebet; Teilnahme an lokalen und zentralen Veranstaltungen; Zahlung des Mitgliedsbeitrags entsprechend der eigenen finanziellen Möglichkeiten (Reduzierung oder Erlass auf Antrag möglich, ohne negative Auswirkungen auf die Beurteilung); Weitergabe von Informationen über die Gemeinde an Nichtmitglieder (Verkündigung); Kontakt mit der für das Mitglied zuständigen Unterorganisation; ob der Betreffende ein Ehrenamt innehat bzw. andere freiwillige Tätigkeiten für die Gemeinde ausübt etc. Es ist von den Gerichten angefordert, dass für die Bescheinigung über das Engagement derartige Kriterien angelegt werden, die mit der Zeit durch konkrete Anfragen der Verwaltungsgerichte ergänzt wurden.
Nun zum Vorwurf, wir würden von unseren Mitgliedern für die Ausstellung von Bescheinigungen hohe Geldbeträge erpressen.
Wenn das zutreffen würde, dann müssten ja alle, oder wenigstens viele dieser Mitglieder, nachdem sie Asylrecht erhalten haben, aus der Gemeinde austreten, und zwar in großer Zahl; es müsste ein Massenexodus aus der Gemeinde stattfinden; zumindest könnten sie aufhören Beiträge weiterzuzahlen. Aber die Situation ist genau entgegengesetzt. Nahezu alle als asylberechtigt anerkannten Mitglieder sind nach wie vor aktiv und genauso engagiert wie zuvor und zahlen weiterhin ihren Mitgliedsbeiträge, die an ihre neuen Möglichkeiten durch Integration am Arbeitsmarkt verbessert haben.
Es wird auch behauptet, Personen aus dem Umfeld der Ahmadiyya Muslim Jamaat würden Menschen dazu anstiften, nach Deutschland auszuwandern.
Fakt ist: Jedes Mitglied entscheidet selbst, ob er Pakistan verlässt oder dort bleibt; auf welche Weise und in welches Land er ausreist. Für die Organisation und Finanzierung seiner Reise ist er ebenfalls selbst verantwortlich. Die Gemeinde hat mit dieser individuellen Entscheidung des Mitglieds nichts zu tun. Die Mitglieder reisen nicht nur nach Deutschland aus, sondern auch in andere europäische Länder, aber auch Thailand, Ghana etc., da die Lebenssituation für Ahmadi-Muslime in Pakistan täglich schwieriger wird.
Es gibt auch den Vorwurf, dass Personen vortäuschen, zur Ahmadiyya Muslim Jamaat konvertiert zu sein, um in Deutschland Asyl zu erhalten.
Wir haben die Statistiken recherchiert. Lediglich 10 (zehn) von ca. 1.000 Ahmadis, die in den letzten zwei Jahren einen Asylantrag gestellt haben, sind vor ihrer Flucht zur Ahmadiyya Muslim Jamaat konvertiert (<1%). Bevor diese Konvertiten offiziell als Gemeindemitglieder anerkannt werden, muss eine Frist verstreichen. Wir bemühen uns zu prüfen, ob der Glaubenswechsel ernsthaft beabsichtigt worden war oder bloß vorgetäuscht worden ist. Eine Bescheinigung wird frühestens ein Jahr nach Konvertierung ausgestellt. Diese Statistik beweist die Lächerlichkeit des Vorwurfs, es würden Menschen mit dem Versprechen des Asyls in Deutschland zur Konvertierung angestiftet. Es kommt hinzu, dass eine Konvertierung in Pakistan für den Einzelnen sehr gefährlich sein kann. Auch für den Glaubenswechsel zu werben ist gefährlich und keiner ist bereit, sich dem freiwillig auszusetzen.
Zusammenfassend kann man sagen: Die Vorwürfe sind unhaltbar und absurd. Es ist für die Ahmadiyya Muslim Jamaat ungewöhnlich, dass eine 30 Jahre währende Zusammenarbeit mit den Gerichten mit dem Ziel ein Prozedere zu etablieren das allen Vorwürfen standhält durch derartige Anschuldigungen zu konterkarieren.
Veröffentlicht durch die:
Pressestelle der Ahmadiyya Muslim Jamaat in Deutschland
Telefon: 0163 - 302 74 73
E-Mail: presse@ahmadiyya.de