Kostenlose 24/7 Info-Hotlines: 0800 210 77 58 (deutsch), 0800 000 13 25 (türkisch) oder 0800 589 33 82 (arabisch).

Im Namen Allahs, des Gnädigen, des Barmherzigen
Muslime, die an den Verheißenen Messias und
Imam Mahdi, Hadhrat Mirza Ghulam Ahmad
Qadiani (as), glauben.

Kontakt:
Bei Fragen und Informationen rund um den Islam und der Ahmadiyya stehen wir Ihnen jederzeit über unser Kontaktformular, via E-Mail oder auch telefonisch unter der kostenlosen Hotline (Festnetz & Mobilfunk in Deutschland) 0800 210 77 58 (deutsch), 0800 000 13 25 (türkisch) und 0800 589 33 82 (arabisch) zur Verfügung.

Muslime, die an den Verheißenen Messias und Imam Mahdi,
Hadhrat Mirza Ghulam Ahmad Qadiani (as), glauben.
Im Namen Allahs, des Gnädigen, des Barmherzigen

Islamischer Verband wehrt sich mit Erfolg gegen rechtswidrige Falschbehauptungen von Soziologin Necla Kelek

Datum: 09. November 2020

Im September 2017 hatte die Soziologin Necla Kelek im Rahmen eines Interviews mit dem Deutschlandfunk eine Reihe von unwahren Behauptungen in Bezug auf die Ahmadiyya Muslim Jamaat KdöR (AMJ) aufgestellt. Da außergerichtliche Einigungsversuche erfolglos blieben, folgte ein Rechtsstreit über zwei Instanzen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat Frau Kelek unter Androhung eines Ordnungsgeldes
"bis zu 250.000,- € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, zu Ordnungshaft oder zu Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zur Höchstdauer von insgesamt zwei Jahren"
rechtskräftig untersagt, die unten genannten Behauptungen aufzustellen oder zu verbreiten.

Das Landgericht Frankfurt hatte zuvor der AMJ in zwei Punkten Recht zugesprochen. Demnach wurde Frau Kelek untersagt zu behaupten, dass die AMJ "den Islam wortwörtlich umgesetzt sehen" möchte und sich "nicht mit dem Koran – insbesondere nicht mit den Gewaltstellen im Koran – auseinandersetzte." Gerade die als innerislamische Reformbewegung bekannte AMJ gilt als eine Gemeinschaft, die sich seit jeher sehr fundiert mit den islamischen Lehren auseinandersetzt. Der Kernanspruch des Gemeindegründers, Hadhrat Mirza Ghulam Ahmad (as) bestand darin, die religiösen Lehren von etwaigen politischen Ansprüchen zu befreien und aus den islamischen Quellen heraus eine friedliche und zeitgemäße Interpretation des Koran anzubieten, ohne die ursprüngliche Glaubenslehre zu verändern. So hält die AMJ selbstverständlich mehrbändige Korankommentare bereit, und füllt weltweit ganze Bibliotheken mit koran-exegetischer Literatur und Nachschlagewerken in dutzenden Sprachen.

Da jedoch der vor dem Landgericht Frankfurt errungene Teilerfolg hinter den Erwartungen der AMJ zurückblieb und außergerichtliche Verhandlungen mit Kelek weiterhin erfolglos blieben, ging die AMJ in Berufung. Unter Aufhebung der landgerichtlichen Entscheidung, stellte das Oberlandesgericht im Berufungsverfahren in zwei anderen Punkten Persönlichkeitsrechtsverletzungen zulasten der AMJ seitens Kelek fest.

Demnach darf Kelek zum einen nicht mehr die Falschbehauptung aufstellen, dass "die Moscheen der Ahmadiyya Orte der Männer" seien. Hierin sieht die AMJ die von Kelek wiederholten Unterstellungen hinsichtlich einer diskriminierenden Geschlechterapartheid als entlarvt. Zum anderen darf Kelek nicht die abwegige und nunmehr auch gerichtlich festgestellte und damit erwiesen unwahre Behauptung aufstellen, dass die "Ahmadiyya-Gemeinde ihren Status nutze, um ihre [vermeintliche] politische Agenda durchzusetzen". In der Urteilsbegründung stellt der Senat insoweit fest: "Weder aus dem Interview noch aus dem Vortrag der Beklagten [Kelek] ergibt sich, dass die Klägerin [AMJ] öffentlich für allgemeine gesellschaftspolitische Ziele wirbt oder eintritt." Damit wird der AMJ obergerichtlich die Distanz zu politischen Zielen jedweder Art und erst recht die Distanz von dem sog. 'politischen Islam' bescheinigt. Im Hinblick auf die Haltlosigkeit der von Kelek aufgestellten Falschbehauptungen, stellt der Senat ferner klar: "Falls die Beklagte [Kelek] also der Klägerin [AMJ] unterstellt, dass sie auch einen politischen Islam propagiert (…), müsste sie diese Behauptung durch beweisbare Tatsachen untermauern können, was sie nicht tut." So bleiben Keleks insoweit getroffene Aussagen, haltlose Falschbehauptungen, welche sie auch über die knapp zweijährige Verfahrensdauer über zwei Instanzen nicht im Ansatz belegen konnte.

Beide Gerichtsurteile zeigen damit, in welch rechtlichen und wissenschaftlichen Grauzonen Kelek's Äußerungen einzuordnen und gerade nicht von der Meinungsfreiheit erfasst sind.

Dem Prozessverlauf konnte die AMJ ferner entnehmen, dass Frau Kelek weder "Islam-Expertin" ist, noch ihre im DLF-Interview dargestellten Erkenntnisse auf wissenschaftlich zuverlässigen Wegen gewonnen hatte, geschweige denn, dass diese wahr und richtig gewesen sind. Frau Kelek räumte selbst schriftsätzlich ein, dass sie in ihrem Experten-Interview mit "Pauschalurteilen" gearbeitet habe und ihre Äußerungen "unkonkret", "unsubstantiiert", "schlagwortartig" und "dem Wahrheitsbeweis nicht zugänglich" gewesen seien. Mit großer Verwunderung nahm die AMJ zu Kenntnis, dass sich Kelek im Prozessverlauf schriftsätzlich auf das 'Laienprivileg' – einer juristischen Konstruktion zum Schutz von sach- und fachunkundigen Durchschnittsbürgern berief – um ihre Falschbehauptungen zu rechtfertigen, nachdem sie sich zuvor dem Gericht als ausgezeichnete und fachkundige Preisträgerin, "promovierte Soziologin, freie Publizistin und Autorin" vorgestellt hatte.

Als erste und bisher einzige öffentlich-rechtlich anerkannte islamische Religionsgemeinschaft der Bundesrepublik, gehört die AMJ laut Verfassungsrechtlern zum "guten Teil der öffentlichen Ordnung". Aus dieser Position heraus, ist die AMJ fest davon überzeugt, dass eine pluralistische und multikonfessionelle Gesellschaft von einem offenen und lebhaften Diskurs geprägt sein muss, in welchem jedermann auch überspitzt formulierte Kritik äußern darf. Die Meinungsfreiheit genießt zu Recht einen hohen Rang, sowohl in unserer Verfassungsordnung als auch in der islamischen Glaubenslehre. Gleichwohl dürfen Lügen, evident unwahre und damit rechtswidrige Tatsachenbehauptungen von vermeintlichen "Islam-Experten" nicht aufgestellt und verbreitet werden, welche – wie vorliegend geschehen – anschließend von rechtspopulistischen Parteien als Argumentationsgrundlage zur Verbreitung ihrer islam-, ausländer- und demokratiefeindlichen Politik missbraucht werden und gesamtgesellschaftlich nachhaltigen Schaden anrichten können. Gerade in Zeiten zunehmender Verschwörungstheorien, gezielter Desinformation, fake-news und hate-speech kommt der gerichtlichen Überprüfung von evidenten Falschbehauptungen besonders hoher Stellenwert zu, zumal diese – wie vorliegend – nicht selten im wissenschaftlichen Gewandt getarnt sind.

Das Verbreiten von Unwahrheiten, Hass und Hetze unter dem Deckmantel der Grundrechte darf in einem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat nicht unwidersprochen bleiben. Für einen offenen und fairen Dialog, wenn auch in der Sache kontrovers und hart geführt, wird sich die AMJ hingegen weiterhin einsetzen, weshalb auch das Gesprächsangebot mit Frau Kelek unverändert fortbesteht.

Veröffentlicht durch die:
Pressestelle der Ahmadiyya Muslim Jamaat in Deutschland
Telefon: 0163 - 302 74 73
E-Mail: presse@ahmadiyya.de

Aktuelle Artikel

von Seine Heiligkeit Hadhrat Mirza Masroor Ahmad (ABA)
von Hadhrat Mirza Ghulam Ahmad, Der Verheißene Messias und Imam Mahdi (as)
von Hadhrat Mirza Ghulam Ahmad (as) Der Verheißene Messias und Mahdi des Islam
von Hadhrat Mirza Basheer-ud-Din Mahmood Ahmad (ra)
von Hadhrat Mirza Ghulam Ahmad (as)
von Hadayatullah Hübsch

Aktuelle Literatur

Hadhrat Mirza Masroor Ahmad (aba)
Hadhrat Mirza Bashir ud-Din Mahmud Ahmad (ra)
Verschiedene Autoren
Hadhrat Mirza Ghulam Ahmad (as)
Hadhrat Mirza Masroor Ahmad (aba)
Hadhrat Mirza Ghulam Ahmad (as)
Hadhrat Mirza Ghulam Ahmad (as)
Hadhrat Mirza Ghulam Ahmad (as)
Verschiedene Autoren
Hadhrat Mirza Ghulam Ahmad (as)
Hadhrat Mirza Ghulam Ahmad (as)
MTA TV Livestream Unsere Moscheen in Deutschland Der Heilige Koran