Imam Mahdi, Hadhrat Mirza Ghulam Ahmad
Qadiani (as), glauben.
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Hadhrat Mirza Ghulam Ahmad Qadiani (as), glauben.
Erklärung zur aktuellen Verleumdungskampagne gegen die Ahmadiyya Muslim Jamaat
Datum: 23. November 2014
Die aktuell in den Medien verbreitete Verleumdung der Ahmadiyya Muslim Jamaat (KdöR) erfordert eine Richtigstellung anhand einer genauen Faktenprüfung:
Die Vorwürfe der Schleusung, Erpressung und des Betrugs gegen die Ahmadiyya Muslim Jamaat sind unhaltbar, entbehren jeder Grundlage und werden einer genauen Prüfung nicht standhalten. Diejenigen, die die Ahmadiyya Muslim Jamaat gut kennen, wissen, dass die Ahmadiyya Muslim Jamaat eine gesetzestreue und friedliche Gemeinde ist. Loyalität zum Staat und Gesetz ist ein essentieller Bestandteil unseres Glaubens und stellt eine wichtige Grundlage unserer Lehre dar. In unserer über 90jährigen Geschichte in Deutschland ist unsere Gemeinde zu keinem Zeitpunkt in solche Handlungen verwickelt gewesen.
Die bodenlosen Unterstellungen zu Asylbetrug und Erpressung aus dem Spiegel Verlag und dem Südwestrundfunk beruhen auf den Aussagen von Ahmadiyya-feindlichen Personen, die gerade deswegen in dieser Beziehung jegliche Glaubwürdigkeit verlieren. Diese haben persönliches Interesse an der Beschädigung der Ahmadiyya Muslim Jamaat. Diese Personen hatten ein gutes Verhältnis zur Ahmadiyya Muslim Jamaat in Deutschland. Als indes die Ahmadiyya Muslim Jamaat den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts erhielt, konnte man einen unerklärlichen Sinneswandel bei ihnen feststellen. Seitdem haben sie eine beispielslose Verleumdungskampagne gegen die Ahmadiyya Muslim Jamaat gestartet. Bedauerlich ist, dass einige Medienvertreter diesen Personen folgen, ohne deren Absichten zu hinterfragen (was eigentlich ein Erfordernis der journalistischen Sorgfaltspflicht ist).
Der Vorwurf, wir würden unseren Mitgliedern in ihren Asylverfahren Bescheinigungen gegen hohe Spendenzahlungen ausstellen, weisen wir mit aller Entschiedenheit zurück; er ist absurd und boshaft. Im Folgenden gehen wir in Detail darauf ein.
Kronzeugen des SPIEGEL
Die in den Beiträgen herangezogenen Aussagen vermeintlicher Insider erweisen sich bereits bei erster Rückfrage als haltlos und frei in den Mund gelegt. Herr Luqman Ahmad Tarar, als Kronzeuge vom Spiegel-Verlag angeführt, ist Schichtleiter in einem Supermarkt in Wiesbaden und kein mittelloser Neuankömmling. Die Unterschlagung derartig wesentlicher Informationen zeugt nicht von Qualitätsjournalismus, sondern von einer unseriösen Vorgehensweise. Sein Asylverfahren ist seit über 10 Jahren anhängig und bereits vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt worden. Die für ihn ausgestellte Bescheinigung weist eindeutig zufriedenstellende Gemeindeaktivität aus und gibt ausdrücklich an, dass Herr Tarar seine Mitgliedsbeiträge ordnungsgemäß zahlt. Eigeninterpretationen des Journalisten dienen lediglich einer Jagd nach Sensation. Herr Tarar wehrt sich inzwischen gegen diese Falschdarstellung und Verzerrung seiner Aussagen mit juristischen Mitteln.
Zu beachten ist aber hier auch ein anderer Zusammenhang: Die überwiegende Mehrheit der 36.000 Mitglieder der Ahmadiyya Muslim Jamaat in Deutschland ist bereits eingebürgert bzw. hat hier dauerhafte Aufenthaltserlaubnis. Wenn nun diese Menschen zuvor in ihren Asylverfahren von der Gemeinde zu Spendenleistungen erpresst worden wären, was würde sie jetzt davon abhalten, der Ahmadiyya Muslim Jamaat den Rücken zu kehren oder sie bei den Behörden anzuzeigen. Kein einziger solcher Fall ist bekannt. Im Gegenteil ist das Engagement von einem Großteil der Mitglieder der Ahmadiyya Muslim Jamaat sehr vorbildhaft und sucht seinesgleichen. Das kontinuierlich ausgezeichnete Engagement der Ahmadis straft all jene Lügen, die behaupten, die Ahmadiyya Muslim Jamaat hätte ihre Mitglieder erpresst.
Die bodenlose Unterstellung vom Leiter des Integrationsbüros im Kreis Groß-Gerau, Herrn Cakir, dieses System sei die „Lizenz zum Gelddrucken“, stellt das Ergebnis persönlicher Ressentiments dar. Der Landrat, Herr Will, zog am 19. Mai 2014 aufgrund dieser Verhältnisse die Notbremse und distanzierte sich mit Nachdruck von den Äußerungen von Herrn Cakir. Verfolgt man seine jüngsten Äußerungen zu anderen muslimischen Verbänden im Landkreis, so ist bei Herrn Cakir eine klare Tendenz zur Islamfeindlichkeit erkennbar und dies würde für seine tatkräftige Beteiligung an dieser Anti-Ahmadiyya-Kampagne sprechen. Denn die Ahmadiyya Muslim Jamaat erklärt aufgrund von klaren und wohlbegründeten theologischen Stellungnahmen, dass der Terrorismus, Extremismus und Rassismus den Lehren des Islam völlig entgegengesetzt sind. Dies passt nicht in das Weltbild von Personen mit islamophoben Neigungen.
Finanzsystem der Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland
Die Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland unterhält ein umfassend gepflegtes, transparentes Beitrags- und Spendenregister, das seit Jahrzehnten regelmäßiger behördlicher Prüfung unterliegt. Unter den muslimischen Verbänden ist dieser Grad an finanzieller Transparenz einzigartig. Kein Steuergeld und keine ausländischen Geldgeber haben die Ahmadiyya Muslim Jamaat jemals finanziert. Die Mitgliedsbeiträge belaufen sich auf 6,25% des freiwillig anzugebenden Nettoeinkommens und können jederzeit reduziert bzw. erlassen werden. Die tatsächlich geleisteten Spenden für den Moscheebau, die ohnehin freiwillig sind, liegen pro Person und Jahr bei ca. zwei Prozent dessen, was im Artikel angegeben wurde; somit stehen sie in keinem Verhältnis zu den in den Vorwürfen angeprangerten Beträgen, die lediglich Effekthascherei bezwecken sollen und fernab jeder Realität sind.
Die Ahmadiyya Muslim Jamaat ist regelmäßig von den Finanzbehörden und speziell zur Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts vom Verfassungsschutz, den Ministerien für Inneres, der Polizei und anderen hoheitlichen Behörden umfassend überprüft worden. Es ist kein einziger Fall aus den vergangenen Jahrzehnten bekannt, wo eine dieser Behörden etwas Ernsthaftes auszusetzen gehabt hätte.
Bescheinigung des Engagements durch die Ahmadiyya Muslim Jamaat
Das Asylverfahren eines Ahmadis ist nicht von etwaigen Bescheinigungen abhängig, sondern von seiner individuellen religiösen Aktivität, die ihn gefährdet, denn das individuelle Gefährdungspotential hängt mit der sichtbaren Religiosität des Betreffenden in Pakistan zusammen.
Weder das Wohlwollen der Amtsinhaber der Gemeinde, noch das Engagement des Asylsuchenden spielen eine entscheidende Rolle bei dem Gerichtsverfahren, sondern die individuell nachweisbare Gefährdung und der Grad der religiösen Einschränkung.
Die Bescheinigung ist nur eine Möglichkeit, die von allen europäischen Gerichten als Nachweis des religiösen Engagements anerkannt wird. Zur Ausstellung einer Bescheinigung über das religiöse Engagement wird eine Vielzahl an Kriterien zugrunde gelegt: Teilnahme am Freitagsgebet, allgemeiner Kontakt zur Lokalgemeinde, Besuch der Moschee, Verrichtung von rituellen Gebeten, Teilnahme an lokalen und zentralen Veranstaltungen, Zahlung des einkommensabhängigen Mitgliedsbeitrags (Reduzierung oder Erlassung möglich), Kontakt mit der für das Mitglied zuständigen Unterorganisation, ob Ausübung eines Ehrenamts oder anderer freiwilliger Arbeit für die Gemeinde etc. Die Kriterien sind den Gerichten bekannt.
Weder garantiert vorbildliches Engagement eine Anerkennung als Flüchtling, noch mindert eine durchschnittliche Bewertung die Chancen. Die Ahmadiyya Muslim Jamaat ist der wahrheitsgemäßen Angabe verpflichtet. Abschließend urteilt das Gericht. In einigen wenigen Fällen versuchen die Asylsuchenden, Mitgliedschaft in der Ahmadiyya Muslim Jamaat vorzutäuschen, um den Flüchtlingsstatus zu erlangen. Beim Bekanntwerden informiert die Ahmadiyya Muslim Jamaat unverzüglich die zuständigen Behörden.
Zahl der Ahmadiyya-Flüchtlinge
Die Flucht von Mitgliedern hauptsächlich aus Pakistan geht auf religiös motivierte Verfolgung zurück, die seit über 40 Jahren andauert. Diese Form der Verfolgung darf insbesondere in Deutschland niemals bagatellisiert werden. Aus den insgesamt bis zu 200.000 Flüchtlingen pro Jahr, die Deutschland aktuell aufnimmt, waren 716 Personen im Jahr 2013 und 329 Personen in den ersten 10 Monaten des Jahres 2014 Mitglieder der Ahmadiyya Muslim Jamaat. Lediglich 10 (zehn) von diesen 1.055 Personen sind vor ihrer Flucht zur Ahmadiyya Muslim Jamaat konvertiert (<1%). Diese Statistik beweist die Lächerlichkeit des Vorwurfs, die Ahmadiyya Muslim Jamaat würde andere Menschen mit dem Versprechen des Asyls in Deutschland zur Konvertierung anstiften und damit Geschäfte machen.
Moscheen der Ahmadiyya Muslim Jamaat dienen nirgends in Deutschland zur Unterbringung von Flüchtlingen. Die Flüchtlinge nehmen erst mit der Gemeinde Kontakt auf, wenn ihnen ein Wohnsitz behördlich zugeordnet wird. Auch besteht freie Wahl von Rechtsanwälten.
Die Ahmadiyya Muslim Jamaat leistet bundesweit besondere Arbeit zur Integration ihrer Mitglieder, die als Flüchtlinge in die Bundesrepublik Deutschland kommen. Anregung zur Nutzung lokaler Sprachlernangebote gehören genauso dazu wie die Motivation sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Lokalgemeinden versuchen, Hilfe für jeden einzelnen Flüchtling anzubieten.
Kommunikation mit Behörden
Die Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland unterhält seit über vier Jahrzehnten regelmäßige Kommunikation mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und dem Auswärtigen Amt. Bis heute ist uns seitens beider Ämter kein einziger Vorwurf zu einem Fall von Betrug zur Prüfung oder Reaktion herangetragen worden. Insofern die Ämter sich bei ihren Aussagen auf die Vorwürfe aus der Presse beziehen, verweisen wir auf unsere bisherigen Stellungnahmen. Faktische Fälle, die sich in Bearbeitung befänden, sind uns nicht bekannt. In den Medien ist mehrfach davon die Rede gewesen, es werde im „Umfeld“ der Ahmadiyya Muslim Jamaat ermittelt. Wäre an den Vorwürfen etwas dran gewesen, so hätte es sicherlich konkrete Maßnahmen der Behörden nach sich gezogen.
Verfolgung in Pakistan
Die Lebenssituation sich aktiv bekennender Ahmadi-Muslime ist in Pakistan derart beeinträchtigt, dass sie tagtäglich um ihr Leib und Leben fürchten müssen. Dies ist mehrfach durch die Gremien der UNO, EU, USA, und den Organisationen wie Amnesty International, Asian Human Rights Commission etc. festgestellt worden. Die blutigen Anschläge auf Ahmadiyya Moscheen im Jahr 2010, bei denen über 80 Ahmadis getötet wurden, und die anhaltende Diskriminierung und Verfolgung haben eine überschaubare Flüchtlingswelle in Gang gesetzt, die inzwischen aber wieder abgeebbt ist, wie die Zahlen eindeutig zeigen.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 12.06.2013 die schwierige Lage der Ahmadi-Muslime mit folgenden Worten beschrieben: „Nach Überzeugung des Senats sind die Ahmadis mittlerweile in eine Situation geraten, in der sie mit guten Gründen im traditionellen mittelalterlichen Sinn als ‚vogelfrei‘ bezeichnet werden können.“
Bei Fragen steht Ihnen die zuständige Presseabteilung der Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland unter den unten stehenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung.
Die Ahmadiyya Muslim Jamaat, eine Reformbewegung im Islam, die 1889 gegründet wurde, ist heute in 206 Staaten der Erde vertreten und zählt weltweit mehrere Millionen Mitglieder. Bereits seit 1922 ist die Ahmadiyya Muslim Jamaat als Religionsgemeinschaft in Deutschland aktiv und leistet seither auf vielen Gebieten Pionierarbeit.
In islamischen Ländern wie Bangladesch, Indonesien und Pakistan erfahren Ahmadi-Muslime schärfste Diskriminierung und Verfolgung und müssen wegen ihrer Mitgliedschaft nicht selten schwerste Verfolgung erleiden, bis hin zu Ermordungen, z. T. bereits seit Jahrzehnten. Diese gefährlichen Verhältnisse sind von allen Menschenrechtsorganisationen, der UN und der EU dokumentiert und bestätigt.
Durch eine Verfassungsänderung in Pakistan im Jahr 1974, eine Pogromserie ab 1984, dem blutigen Anschlag auf zwei Moscheen mit über 80 Toten im Jahr 2010 und der anhaltenden Hetze erfahren viele Ahmadi Muslime großes Leid und sind dazu gezwungen Pakistan zu verlassen und u. a. Zuflucht in vielen Ländern der Welt zu suchen, darunter auch in Deutschland.
Veröffentlicht durch die:
Pressestelle der Ahmadiyya Muslim Jamaat in Deutschland
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