Imam Mahdi, Hadhrat Mirza Ghulam Ahmad
Qadiani (as), glauben.
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Hadhrat Mirza Ghulam Ahmad Qadiani (as), glauben.
Entscheidung des Gerichts zu den unwahren Tatsachenbehauptungen über die Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland
Datum: 27. März 2017
Die Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland KdöR war 2014 mehrfach Opfer der Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen durch verschiedene Medien geworden.
Ausgangspunkt waren insbesondere unwahre Behauptungen der ehemaligen Kreistagsabgeordneten im Landkreis Offenbach, Samina Khan. Die Fraktion von Frau Khan distanzierte sich öffentlich von ihren Äußerungen. Die Anschuldigungen fanden über den Verlag der Echo-Zeitungen zunächst im Rhein-Main-Gebiet sodann durch weitere Medien auch darüberhinaus Verbreitung.
Die Ahmadiyya Muslim Jamaat hatte rechtliche Schritte gegen die Verbreitung dieser Anschuldigungen eingeleitet.
- Die ehemalige Kreistagsabgeordnete im Landkreis Offenbach, Samina Khan, wurde mit dem Urteil vom 17.01.2017 dazu verpflichtet, es zu unterlassen wörtlich oder sinngemäß die unwahren Behauptungen aufzustellen oder zu verbreiten, dass die Ahmadiyya Muslim Jamaat den Status einer Sekte habe, Menschenhandel, Geldwäsche und Erpressung betreibe sowie eine eigene totalitäre Gerichtsbarkeit habe.
- Gegen den SPIEGEL Verlag wurde wegen der Behauptung, eine Bescheinigung über ein überdurchschnittliches religiöses Engagement durch die Ahmadiyya Muslim Jamaat sei von einer Spende abhängig gewesen, eine gerichtliche Unterlassungsverfügung durchgesetzt, die vom SPIEGEL-Verlag als endgültige Regelung anerkannt wurde.
- Der Rhein-Main-Verlag verpflichtete sich in einem gerichtlichen Vergleich, seine Berichterstattung über angebliche strafrechtliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Einschleusens von Menschen nicht mehr zu veröffentlichen und diese Behauptung künftig zu unterlassen.
- Der Echo-Verlag verpflichtete sich in einem gerichtlichen Vergleich, ein Interview des Vorsitzenden der Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland, Abdullah Uwe Wagishauser, abzudrucken, in dem dieser die Gelegenheit hatte, die Vorwürfe gegen die Ahmadiyya Muslim Jamaat zu entkräften. Das Interview ist über Echo-Online abrufbar.
Der Ahmadiyya Muslim Jamaat ist es ein zentrales Anliegen, auf der Basis der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu handeln. Die Ahmadiyya Muslim Jamaat bekennt sich daher zu Recht und Gesetz in Deutschland. Die in demokratischen Gesellschaften nicht hoch genug zu bewertende Medien- und Pressefreiheit hat ihre Grenzen dort, wo Unwahrheiten und Verleumdungen Platz greifen. In diesen Fällen wird sich die Ahmadiyya Muslim Jamaat auch künftig mit allen ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln konsequent verteidigen.
Weitere Informationen zum Thema:
- Presse-Statement zu aktuellen Vorwürfen gegen die Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland
- Erklärung zur aktuellen Verleumdungskampagne gegen die Ahmadiyya Muslim Jamaat
- Pressekonferenz zu den Vorwürfen gegen die Ahmadiyya Muslim Jamaat (Video)
Veröffentlicht durch die:
Pressestelle der Ahmadiyya Muslim Jamaat in Deutschland
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