Imam Mahdi, Hadhrat Mirza Ghulam Ahmad
Qadiani (as), glauben.
Kontakt:
Bei Fragen und Informationen rund um den Islam und der Ahmadiyya stehen wir Ihnen jederzeit über unser Kontaktformular, via E-Mail oder auch telefonisch unter der kostenlosen Hotline (Festnetz & Mobilfunk in Deutschland) 0800 210 77 58 (deutsch), 0800 000 13 25 (türkisch) und 0800 589 33 82 (arabisch) zur Verfügung.
Hadhrat Mirza Ghulam Ahmad Qadiani (as), glauben.
Bundesverfassungsgericht: Muslimische Lehrerinnen dürfen mit Kopftuch unterrichten
Datum: 18. März 2015
Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland würdigt das Grundsatzurteil für den vorurteilsfreien Umgang mit der Religionszugehörigkeit von muslimischen Lehrerinnen. Mit dieser Entscheidung endet die langjährige Diskriminierung von qualifizierten muslimischen Lehrerinnen.
Mit dem Grundsatzurteil vom 12. März hat das Bundesverfassungsgericht das pauschale Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen für verfassungswidrig erklärt. Die Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland KdöR würdigt diese überfällige Entscheidung als starkes Signal für die religiöse Entfaltung von integrierten und qualifizierten, deutschen Muslimas. Dieser Meilenstein verspricht Gleichbehandlung von Muslimas, denn es war seither offensichtlich, dass Weltanschauung und Glaube als integrale Bestandteile jeder Lehrerpersönlichkeit nicht abgelegt werden können.
Die Ahmadiyya Muslim Jamaat erachtet es nun für erforderlich, dass alle Bundesländer die Gesetzgebung zur staatlichen Neutralität nach den nun gültigen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anpassen um das faktisch auferlegte Berufsverbot für praktizierende muslimische Lehrerinnen aufzuheben. Insbesondere Hessen als Vorreiter bei dem bekenntnisorientierten Religionsunterricht für muslimische Schüler ist prädestiniert für eine Vorbildfunktion mit Signalwirkung bei der zügigen Durchsetzung dieses Urteils.
Das noch immer gültige Neutralitätsgebot hat subversiv zur breiten Stigmatisierung des Kopftuchs in der Gesellschaft geführt, die über den öffentlichen Dienst hinaus alle praktizierenden Muslimas durch eine falsche Signalwirkung bei der freien Berufswahl stark einschränkt. Diese faktische Ausgrenzung von praktizierenden Muslimas erfordert ein schnelles Handeln seitens der Politik und Gesetzgebung, da durch den bisher religiös begründeten Ausschluss der Fachkräftemangel künstlich verschärft worden ist.
Der Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts zollen alle muslimischen Frauen Hochachtung, da es zu einem natürlichen Umgang mit religiösen Symbolen und Identitäten beiträgt und die Lebensrealitäten in der Gesellschaft auch innerhalb der Schule abbildet.
Bildmotiv: Flickr © trepelu
Veröffentlicht durch die:
Pressestelle der Ahmadiyya Muslim Jamaat in Deutschland
Telefon: 0163 - 302 74 73
E-Mail: presse@ahmadiyya.de