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Ahmadi-Muslime können nicht an den Wahlen in Pakistan teilnehmen

Datum: 18. Juli 2018

Am 25.07.2018 finden in Pakistan Wahlen für das nationale Parlament und die Landtage statt. Entgegen des Grundsatzes der Gleichheit aller Bürger hat die Wahlkommission getrennte Listen der Ahmadi-Wähler angeordnet. Somit sind alle Religionsgemeinschaften auf einer Wählerliste eingetragen z. B. Muslime, Hindus, Sikh, Christen usw. einzig die Ahmadi-Muslime sind auf einer separaten Liste aufgeführt.

Zum Eintrag in die Wählerliste muss der Ahmadi-Wähler eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben, in der er sich als Nicht-Muslim bezeichnet. Nur dann bekommt er das ihm von der Verfassung Pakistans zugesichertes Wahlrecht. Das verstößt gegen das Selbstverständnis der Ahmadiyya Muslim Jamaat.

Die Ahmadiyya Muslim Jamaat in Pakistan hat daher erklärt, dass Ahmadi-Muslime sich unter diesen Umständen dazu gezwungen sehen nicht an den Wahlen teilzunehmen. Sollte sich jemand dennoch als Ahmadi-Muslim ausgeben und an den Wahlen teilnehmen, so vertritt er die Ahmadiyya Muslim Jamaat nicht, noch wird er von der Ahmadiyya Muslim Jamaat als ihr Vertreter anerkannt.

Hintergrund:
1974 erklärte das pakistanische Parlament durch eine Verfassungsänderung die Ahmadiyya Muslim Jamaat zu Nicht-Muslimen. 1984 ordnete der Militärdiktator Zia ul Haq an, dass Ahmadis sich selbst nicht als Muslime bezeichnen oder auch nur wie Muslime verhalten dürfen.

Entsprechend sind zu verschiedenen Anlässen eidesstattliche Erklärungen Voraussetzung eines Verwaltungsakts gemacht worden. So sind bei der Beantragung eines Ausweises, eines Reisepasses, Wählerlisteneintrags, bei Bewerbungen solche Erklärungen nötig. Ahmadis können entgegen ihr Selbstverständnisses und ihrer Liebe zum Heiligen Propheten (saw) diese Erklärungen nicht unterschreiben und bleiben daher ihres Rechts beraubt.

Veröffentlicht durch die:
Pressestelle der Ahmadiyya Muslim Jamaat in Deutschland
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