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Im Namen Allahs, des Gnädigen, des Barmherzigen
Muslime, die an den Verheißenen Messias und
Imam Mahdi, Hadhrat Mirza Ghulam Ahmad
Qadiani (as), glauben.

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Muslime, die an den Verheißenen Messias und Imam Mahdi,
Hadhrat Mirza Ghulam Ahmad Qadiani (as), glauben.
Im Namen Allahs, des Gnädigen, des Barmherzigen

Ist Musik im Islam erlaubt?

In den Äußerungen des Heiligen Propheten Muhammadsaw finden wir unterschiedliche Aussagen zur Musik.

 

Anlässlich einer Hochzeitsfeier, als seine Gefährten die feiernden Mädchen vom Singen abhalten wollten, widersprach er ihnen und gab seine Erlaubnis zur Hochzeitsmusik. Andererseits wird in einem Hadith berichtet, dass er sich einmal die Ohren zuhielt, als jemand musizierte, indem er bemerkte, es sei vom Satan. Offensichtlich hängt für den Islam das Positive oder das Negative in der Musik von den Musizierenden und den Texten ab. Es gibt jedenfalls kein generelles Musikverbot.

 

In der Moschee allerdings ist Musik verboten. Andererseits wird der Vortrag des Heiligen Koran bevorzugt, wenn er auf melodiöse Weise geschieht. Auch der Adhan (Gebetsruf) wird in einer Art Sprechgesang gerufen. Weiterhin hat die Musik unter einigen Sufis (islamischen Mystikern) einen großen Stellenwert. Sie sagen, dass die Musik in der Lage sei, die Seele zu höherer Selbsterkenntnis zu erheben. Sufis haben darüber hinaus Musik immer wieder auch als Form der Verkündigung des Islams angewandt, besonders, wenn sie in Ländern waren, in denen Musik einen hohen Stellenwert genoss.

 

Im Heiligen Koran gibt es keine konkrete Anweisung hinsichtlich der Musik. Grundsätzlich kann man aber sagen, dass Musik keine besonders ausgeprägte Tradition in der Sunna (Praxis) des Prophetensaw hatte, aber auch kein direktes Verbot vorliegt. Bemerkenswert aber ist, dass Poesie in islamischen Ländern häufig in Gesangsform vorgetragen wird, was in etwa dem westlichen Lied entspricht, nur dass es nicht unbedingt Standardmelodien gibt, die für das jeweilige Gedicht gelten, sondern dass jeder Rezitator eine eigene Melodie benutzt.

Was sagt der Islam zu einem Bilderverbot?

Der Islam kennt kein Bilderverbot. Im Heiligen Koran sind beispielsweise Berichte über den Propheten Salomonas zu finden, der Dschinn beschäftigte (34:13, 14), von denen es heißt: „Sie machten für ihn, was er begehrte: Bethäuser und Bildsäulen“, während Allah dies ausdrücklich gutheißt, indem er sagt: „Wirket, ihr vom Hause Davids, in Dankbarkeit.“ Mit dem Terminus Dschinn sind in diesem Zusammenhang Menschen mit einer besonderen Begabung gemeint. Den Versen ist die generelle Erlaubnis, Bilder zu malen, zu entnehmen, solange durch sie nicht islamische Gesetze verletzt werden. Dies schließt natürlich Plastiken, Denkmäler, Statuen und jegliche figürliche Darstellung ein.

 

Allerdings sagen alle islamischen Rechtsschulen einhellig, dass Gemälde oder Zeichnungen, die Propheten oder Heilige darstellen, im Besonderen den Propheten Muhammadsaw, nicht mit den islamischen Geboten zu vereinbaren sind, da diese niemals realitätsgetreu sein können und so etwa glorifizieren oder verzerren, was der Würde und Heiligkeit eines Propheten oder Heiligen nicht entspricht. Zudem könnten sie unwissenden Menschen als Objekte der Anbetung dienen, ein Verhalten, das im Islam eine absolute Sünde (Schirk) ist. Deshalb wird das Anfertigen und Benutzen solcher Götzenbilder vom Heiligen Koran ausdrücklich als verboten bezeichnet (5:91).

 

Dass der Heilige Prophet Muhammadsaw nichts gegen die Darstellung von lebendigen Wesen hatte, berichten andere authentische Berichte, nach denen er zum Beispiel in seinem Haus Vorhänge hatte, auf denen Tierbilder prangten. In der Geschichte der islamischen Kunst sind mithin Porträt-Gemälde ebenso wie allegorische Abbildungen von Menschen sowie Tierbilder gebräuchlich.

 

Darüber hinaus wird Gott in Heiligen Koran mit dem Eigenschaftsnamen Al-Musaw wir (Der Bildner, 59:25) bezeichnet. Da die Aufgabe des Menschen darin besteht, auf bestmögliche Art und Weise die Eigenschaften Gottes in sich zu realisieren, wäre es Unsinn, diese Eigenschaft auszuklammern. Sie beinhaltet ja die Fähigkeit des Menschen, künstlerisch kreativ zu sein. Sie verkümmern zu lassen oder ihr nur Ausdruck in abstrakten Formen, etwa Arabesken, zu verleihen, entspricht nicht muslimischer Praxis, von der Frühzeit des Islam bis heute.

Warum ist im Islam Alkohol verboten?

Der Trank, der durch den Heiligen Koran verboten worden ist, wird mit dem Namen Khamr beschrieben, was heißt: „es ist verschleiert“, „es ist verdeckt“ oder „verbirgt eine Sache“: Wein wird Khamr genannt, weil er den Verstand vernebelt. Der Heilige Koran verbietet daher Alkohol und alle ähnlich berauschenden Mittel:

 

„Sie fragen dich über Wein und Glücksspiel. Sprich: "In beiden ist großes Übel und auch Nutzen für die Menschen; doch ihr Übel ist größer als ihr Nutzen."“ (2:220)

 

Der Schluss „ihr Übel ist größer als ihr Nutzen“ birgt in sich ein wichtiges Prinzip. Eine Sache sollte nicht allein deswegen übernommen werden, weil sie einige Vorteile enthält, noch sollte etwas verurteilt werden, nur weil es in gewisser Hinsicht schadenbringend ist. Beide Seiten sollten sorgfältig abgewogen werden und etwas sollte nur dann vermieden werden, wenn sein Schaden den Nutzen überwiegt.

 

In der Frage des Alkohols oder irgendeines anderen berauschenden Mittels mag der Schaden im Falle eines einzelnen Menschen schwerer sichtbar werden (obwohl sehr wohl vorhanden), aber das islamische Verbot richtet sich nach der großen Gemeinschaft und zieht die Tatsache in Betracht, dass sie unter dem Gebrauch von Alkohol und anderen Rauschmitteln leidet.

 

So ist auch die viel zitierte Meinung, dass „ein Glas Wein am Abend“ für den Einzelnen von Ärzten als gesundheitsfördernd empfohlen wird mittlerweile durch viele andere Untersuchungen widerlegt worden.

 

Deswegen sind alle berauschenden Mittel, wie Drogen etc. sogar in kleinen Mengen verboten. Der Heilige Prophetsaw sagte hierzu:

 

„Jedes Rauschmittel ist verboten.“ (Hadith: Bukhari)

 

„Das, was in großen Mengen berauscht oder süchtig macht, ist auch in kleinen Mengen verboten.“ (Hadith: Abu Dawud)

Warum ist im Islam Schweinefleisch verboten?

Schweinefleisch ist die Fleischart, die im Vergleich zu anderen bekannten Fleischarten einen sehr geringen Nährwert und einen hohen Cholesteringehalt hat und damit am Ungesündesten ist.

 

Das hängt damit zusammen, dass das Schwein ein Allesfresser ist und die Eiweißstruktur des Schweinefleisches derjenigen des menschlichen Fleisches ähnlich ist. Medizinische Untersuchungen dazu haben ergeben, dass der Verzehr von Schweinefleisch für eine Vielzahl von Erkrankungen mitverantwortlich ist.

 

Die Autoren des Buches „Bioenergietherapie - Die bioenergetische Ganzheitsmedizin“, erschienen beim Jopp Verlag, kommen beispielsweise bei der Analyse verschiedener Fleischarten beim Schweinefleisch zu dem Ergebnis, dass es für eine gesunde Ernährung keinesfalls zu empfehlen ist.

Entsprechend dieser Tatsache hat der Islam den Genuss des Schweinefleisches schon vor 1400 Jahren verboten.

Was sagt der Islam über Zinsen?

Zinsnehmen wird gemäß dem Heiligen Koran als Wurzel allen wirtschaftlichen Übels betrachtet. Der Reichtum muss im ständigen Umlauf sein und darf nicht von den Reichen gehortet werden (59:8).

 

Um das Kapital im Fluss zu halten, werden die Muslime aufgefordert, ihr Geld stets zu investieren, so dass Arbeitsplätze geschaffen werden und das Volk am Reichtum eines Landes Anteil haben kann. Die Reichen sollen jenen, die ein Geschäft eröffnen wollen, mit Geld und Rat zur Seite stehen. Sie sollen an einem möglichen Gewinn, aber auch an einem möglichen Verlust, beteiligt werden. Zinsnehmen ist verboten:

 

„Die Zins verschlingen, stehen nicht anders auf, als einer aufsteht, den Satan mit Wahnsinn geschlagen hat. Dies, weil sie sagen: "Handel ist gleich Zinsnehmen", während Allah doch Handel erlaubt und Zinsnehmen untersagt hat. ... Allah wird den Zins abschaffen und die Mildtätigkeit mehren. … O die ihr glaubt, fürchtet Allah, und lasset den Rest des Zinses fahren, wenn ihr Gläubige seid.“ (2:276-279)

 

Zinswirtschaft belastet den Leihenden

Das arabische Wort, das allgemein mit „Zinsen“ übersetzt wird, heißt Riba und meint sowohl Wucher, als auch Zinsen, es bezieht sich nicht nur auf Geld und den Verleih von Geld, sondern auf alles, was jemand, der sich etwas leiht, dem Verleiher zusätzlich zu dem ursprünglich Geliehenen zurückgibt. Zinswirtschaft belastet den Leihenden und ermutigt den Verleiher zu einem Leben ohne Arbeit. Beides wird als schädlich angesehen.

 

Zudem sollen die Reichen von ihrem Gut hingeben, das sie ja meist auf Kosten der Arbeitenden erworben haben. Deswegen wird die Idee des Almosengebens und der Zakat (islamische Almosensteuer) so gefördert:

 

„Satan warnt euch vor Armut und befiehlt euch Schändliches, während Allah euch Seine Vergebung und Huld verheißt; ... Gebt ihr öffentlich Almosen, so ist es schön und gut; hält ihr sie aber geheim und gebt sie den Armen, so ist es noch besser für euch; … Und was ihr an Gut spendet, es ist für euch selbst, und ihr spendet nur, um Allahs Huld zu suchen. Und was ihr an Gut spendet, es soll euch voll zurückgezahlt werden, und ihr sollt keinen Nachteil erleiden. (Diese Almosen sind) für die Armen, die auf Allahs Sache festgelegt und unfähig sind, im Land umherzuwandern. ... Die ihr Gut hingeben bei Nacht und Tag, heimlich und öffentlich, ihr Lohn ist bei ihrem Herrn; keine Furcht soll über sie kommen, noch sollen sie trauern.“ (2:269, 272-275)

 

Was ist die Alternative für einen Muslim in einer „Zins-Gesellschaft“?

In der heutigen Zeit basiert die Wirtschaft auf dem Zinssystem und die Muslime müssen dieser Realität ins Auge sehen. Abgesehen davon, dass sie Versuche unternehmen sollen, Banken etc. zu gründen, die ohne Zinswirtschaft auskommen, bleibt ihnen oft nichts anderes übrig, als mit Banken zu arbeiten, die auf Zins gründen. In solchem Falle ist mit Weisheit zu entscheiden, wie weit man gehen kann, was Kredite etc. betrifft; wer ein Konto hat, auf das Zins anfällt, ist gehalten die Zinsen für wohltätige Zwecke auszugeben.

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