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Im Namen Allahs, des Gnädigen, des Barmherzigen
Muslime, die an den Verheißenen Messias und
Imam Mahdi, Hadhrat Mirza Ghulam Ahmad
Qadiani (as), glauben.

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Muslime, die an den Verheißenen Messias und Imam Mahdi,
Hadhrat Mirza Ghulam Ahmad Qadiani (as), glauben.
Im Namen Allahs, des Gnädigen, des Barmherzigen

Was ist die Scharia?

Die Scharia gibt es so in der feststehenden Form, wie sich manche Nicht-Muslime das vorstellen gar nicht, sondern es sind immer unterschiedliche Auslegungen einzelner islamischer Gruppen.

 

Auch im Gegensatz zur orthodoxen islamischen Meinung ist die Scharia nicht ein in allen Einzelheiten feststehendes Gesetz. Indes hat die Scharia als Rechtsform ihre Ausprägung erst lange nach dem Tode des Heiligen Propheten Muhammadsaw erhalten und viele der in der Scharia durch die Gelehrten aufgenommenen Urteile unterliegen einer zeitgemäßen, an die heutigen Verhältnisse angepassten Interpretation.

 

Dabei hat sich die islamische Scharia aus drei Bezugspunkten entwickelt. Erstens bezieht sie sich auf das im Heiligen Koran festgelegte Gesetz, zweitens auf die Sunna oder Praxis des Propheten, und drittens auf Anordnungen, wie sie in den Ahadith (Überlieferungen) des Heiligen Propheten Muhammadsaw enthalten sind.

 

Mittelalterliche Rechtsprechung

Es ist aber völlig überzogen, die im Mittelalter übliche Scharia auf die heutige Zeit mit ihren geänderten Bedingungen zu übertragen. Forderungen von einigen Mullahs (sogenannten islamischen „geistlichen“ Führern), die Scharia wieder einzuführen, entbehren somit der Vernunft und der Weisheit.

 

Oft ist die vormalige Rechtsprechung nämlich überhaupt nicht mit dem Heiligen Koran in Einklang zu bringen und wurde früher eher aufgrund menschlicher Überlegungen, denn Einsicht in die tatsächlich im Heiligen Koran verankerten göttlichen Gesetze festgelegt.

 

Zeitgemäße Auslegung

Dass die Scharia in Einzelheiten einer Weiterführung und modernen Interpretation unterliegen kann, besagt ein Hadith, indem es heißt:

 

„Wahrlich, Allah wird zu Beginn jeden Jahrhunderts einen Mujaddid (Reformer) für diese Umma (islamische Gemeinschaft) senden, der ihre Religion (von Unreinheiten) reinigen und sie reformieren wird.“ (Hadith: Abu Dawud)

 

Indes kann es im Islam nicht vorkommen, dass das Gesetz des Heiligen Korans verändert wird. Was innerhalb der Gesetzgebung jedoch an Auslegung möglich ist, muss erlaubt sein.

 

Die Scharia beruht auf Gerechtigkeit (4:59) und somit gewährt sie auch die Religionsfreiheit:

 

“Es soll kein Zwang sein im Glauben.“ (2:257)

Wie sieht das islamische Rechtssystem aus?

Das Thema Scharia ist sehr groß und komplex. So gibt es heute unter den Muslimen, die keinem Khalifen folgen, ungefähr so viele „Scharias“ wie es Gelehrte gibt, die jeweils beanspruchen diese aus dem Heiligen Koran und der Sunna abgeleitet zu haben.

 

Was gezeigt werden sollte ist, dass sich aus dem Heiligen Koran ein flexibles und leistungsfähiges Rechtssystem herleitet. Recht und Rechtsprechung müssen immer weiter entwickelt werden, allein der Heilige Koran ist unveränderlich. Der Heilige Koran spricht immer wieder von der Barmherzigkeit Allahs, die alles umfasst, und von Reue, mit der Vergebung erlangt werden kann. Somit bietet der Heilige Koran genügend Ansatzpunkte für eine humane Rechtspraxis.

 

In seiner Originalität hat das islamische Rechtssystem eine sehr differenzierte Methode entwickelt, um allen Religionsgruppen in einem islamischen Staat entgegenzukommen. Eine herausragende Aufgabe des islamischen Staates ist der Schutz seiner Minderheiten. Einige Bereiche gelten für alle Bevölkerungs- und Religionsgruppen gleich, wie beispielsweise Regierungsgewalt, Staatsverteidigung, Außenhandel und Religionsfreiheit. In einigen Bereichen jedoch können religiöse Minderheiten ihre Angelegenheiten selber regeln. Als Beispiel seien hier Regelungen zu Ehe, Scheidung und Schlachtung genannt.

 

Der islamische Staat darf seine Bürger nicht zwingen, wie Muslime zu leben. Er muss vielmehr garantieren, dass Glaubensfreiheit herrscht und seine Bürger gemäß ihrer Religion leben können. Eine christliche „Inquisition“ etwa dürfte nicht toleriert werden, da dies der Gewissensfreiheit Andersgläubiger entgegengesetzt wäre. Friedliche Mission aber wäre erlaubt (16:126).

 

Stattdessen betreiben die islamischen Fundamentalisten eine Radikalisierung mit der sie die Durchsetzung ihrer politischen Ziele erreichen wollen, obwohl Ideen wie der „Gottesstaat“ längst gescheitert sind und sich als Irrweg erwiesen haben. Keiner der fundamentalistischen Gruppen ist in der Lage einen islamischen Staat zu errichten, der den Namen islamisch auch verdient hätte, weil ihnen in ihrer Radikalität die islamische Basis von Toleranz und Respekt gegenüber Minderheiten vollkommen fehlt.

Welches sind die Rechtsschulen des Islam?

Das arabische Wort Scharia bezeichnet ursprünglich einen Weg, der zu einer Wassertränke führt. Das islamische Gesetz beansprucht alle Verhältnisse des Menschenlebens zu regeln und ist vor allem eine Pflichtenlehre, die die Pflichten des Menschen seinen Mitmenschen und Gott gegenüber regelt.

 

Wertung von Handlungen

Jede Handlung wird religiös-ethisch folgendermaßen gewertet:

 

Farz, die obligatorische Pflicht, deren Unterlassung von Gott bestraft und deren Verrichtung belohnt wird, z.B. das fünfmalige tägliche Ritualgebet, oder das Fasten im Monat Ramadan.

 

Mustahabb, die empfehlenswerte Handlung, deren Unterlassung nicht bestraft, deren Verrichtung aber belohnt wird.

 

Mubah, die indifferente Handlung, für die es weder Belohnung noch Bestrafung gibt.

 

Makruh, die verwerfliche Handlung, deren Begehung zwar nicht missbilligt wird, deren Unterlassung Gott aber belohnt.

 

Haram, die verbotene Handlung, die bestraft wird, entweder schon in der Welt oder im Jenseits, z.B. Mord, Ehebruch, Diebstahl. Ihre Unterlassung wird belohnt.

 

Besondere Verbote im Islam sind:

 

Zinsgeschäfte, Alkoholkonsum (außer in der Medizin), Schweinefleisch, Glücksspiel, bildliche Darstellungen von Personen zur Anbetung, außerehelicher Geschlechtsverkehr.

 

Verschiedene Rechtsschulen

Die verschiedenen Rechtsschulen unterscheiden sich hauptsächlich in juristischen Detailfragen, erkennen sich aber gegenseitig als „rechtgläubig“ an. In Klammern angegeben ist die ungefähre geografische Verbreitung. In allen Fragen des täglichen Lebens braucht ein Muslim nicht einer bestimmten Rechtsschule zu folgen, sondern kann sich auch Rat bei den anderen holen (Prinzipien der Rechtswissenschaft).

 

Die vier sunnitischen Rechtsschulen sind nach deren Begründer benannt: Imam Hanbal (Saudi-Arabien), Imam Shafi (Ägypten, Südost-Asien), Imam Malik (Nordafrika) und Imam Hanafi (Türkei, Syrien, Irak, ehemaliges Osmanisches Reich).

 

Es gibt aber auch die Nicht-Muqallidun, die alle Rechtschulen ablehnen, wie Ahl-e-Hadis in Südasien.

 

Die schiitische Rechtsschule (Iran, Teile von Irak und Afghanistan) ist bei den Schiiten verbreitet.

Gibt es eine Einheit von Politik und Religion im Islam?

Zunächst sei festzuhalten, dass das Konzept eines sogenannten „islamischen Staates“ im Heiligen Koran gar nicht vorkommt. Der Heilige Koran legt lediglich die Richtlinien für einen Staat fest, ohne die Religion zu erwähnen. Diese Richtlinien sind für alle Bürger gleich, ungeachtet ihrer Glaubenszugehörigkeit.

 

In diesem Sinne ist auch ein muslimisches Land im Grunde genommen ein säkularer Staat, in dem Sinne, dass die Landesverfassung absolut keinen Unterschied zwischen einem Muslim und Nicht-Muslim macht, was die fundamentalen Rechte der Bürger anbelangt.

 

Das oberste Gebot für jeden Staat ist nach der Lehre des Islams die absolute Gerechtigkeit:

 

„O die ihr glaubt! Seid standhaft in Allahs Sache, bezeugend in Gerechtigkeit! Und die Feindseligkeit eines Volkes soll euch nicht verleiten, anders denn gerecht zu handeln. Seid gerecht, das ist näher der Gottesfurcht. Und fürchtet Allah; wahrlich, Allah ist kundig eures Tuns.“ (5:9)

 

Zur Zeit des Heiligen Prophetensaw waren Religion und Staat wegen der herrschenden Verhältnisse während einer gewissen Zeit miteinander verflochten. Aber dies ist keine Bedingung. Eine Einheit von Politik und Religion schreibt der Islam nicht vor. Der Heilige Koran sagt dazu:

 

„Allah gebietet euch, dass ihr die Treuhandschaft jenen übergebt, die ihrer würdig sind; und wenn ihr zwischen Menschen richtet, dass ihr richtet nach Gerechtigkeit. ... O die ihr glaubt, gehorchet Allah und gehorchet dem Gesandten und denen, die Befehlsgewalt über euch haben…“ (4:59-60)

 

Nach diesen Versen ist Demokratie sehr wohl eine mögliche Staatsform. Konkret sagt die Aufforderung, die „Treuhandschaft“, also die Regierungsgeschäfte, jenen zu übergeben, die ihrer würdig sind. Gewählt werden sollen solche, die nach Gerechtigkeit handeln.

Gibt es im Islam Religionsfreiheit?

Oft wird behauptet, dass die Muslime in Europa zwar beanspruchen, ihre Religion frei ausüben zu können, dass es aber in islamischen Ländern den Anhängern anderer Religionsgemeinschafen schwer, wenn nicht unmöglich gemacht wird, ihren Glauben zu leben und zu verbreiten.

 

Wenn auch die Situation in den meisten islamischen Ländern, was den Bau von Kirchen etc. betrifft, nicht so schwarz ist, wie es oft dargestellt wird, so gelten doch bisweilen für Nicht-Muslime Restriktionen. Dies ist in der Tat ist eine Politik, die gegen die Grundzüge des Islams gerichtet ist.

 

Der Heilige Koran bezüglich der Religionsfreiheit

Solche Restriktionen sind mit der Lehre des Heiligen Koran nicht zu vereinen:

 

„Es soll kein Zwang sein im Glauben. Gewiss, Wahrheit ist nunmehr deutlich unterscheidbar von Irrtum...“ (2:257)

 

An anderer Stelle heißt es über die Glaubens- und Gewissensfreiheit:

 

„Und hätte dein Herr Seinen Willen erzwungen, wahrlich, alle, die auf der Erde sind, würden geglaubt haben insgesamt. Willst du also die Menschen dazu zwingen, dass sie Gläubige werden?“ (10:100)

 

Der Heilige Prophetsaw selbst hat Zeugnis davon abgelegt, wie er die Glaubensfreiheit verstand. Als einmal eine Delegation von Christen ihn besuchte und nach der Unterredung nach einem Ort fragte, wo sie ihren Gottesdienst abhalten könnten, stellte er ihnen die Moschee zur Verfügung (Hadith: Bukhari).

 

Glaube braucht Überzeugung

Glaube kann nur auf der Grundlage der Überzeugung, Erkenntnis und Erfahrung wachsen (10:101). Wird Glauben durch irgendeine Methode erzwungen, wird dadurch nur Heuchelei geschaffen. Gleichzeitig muss den Anhängern verschiedener Religionsgemeinschaften die Möglichkeit gegeben werden, ihren Glauben, mit Anstand und unter Wahrung zivilisatorischer Gepflogenheiten zu leben und zu propagieren.

 

Werden die Grenzen überschritten, indem ein Glaube übermäßig angegriffen oder beleidigt wird, ist der Staat gefordert. Prinzipiell darf dem Heiligen Koran zufolge niemand daran gehindert werden, Gott in der Form zu verehren und anzubeten, wie er es für richtig hält oder seinem Gewissen gemäß zu leben. Voraussetzung ist natürlich immer, dass durch die Ausübung eines Glaubens oder einer Weltanschauung niemand anderes zu Schaden kommt.

Sind Gotteslästerung und Beleidigung des Heiligen Propheten(saw) strafbar?

In manchen sogenannten „islamischen“ Ländern steht auf Gotteslästerung oder Beleidigung des Propheten die Todesstrafe. Tatsache ist jedoch, dass es zu Lebzeiten des Heiligen Prophet Muhammadssaw durch ihn keine weltliche Maßnahme gab, um gegen diejenigen, die ihn beleidigten, vorzugehen.

 

Beispielsweise gibt es den Fall, dass ein Mann, der als „Führer der Heuchler“ in Medina bekannt geworden ist, den Heiligen Prophetensaw beleidigte, indem er ihn den „Geringsten“ und sich selbst den „Angesehensten“ nannte (63:9).

 

Der Heilige Prophet Muhammadsaw selbst ergriff jedoch keine Maßnahme, um den Beleidigenden zu bestrafen, obwohl er zur damaligen Zeit sogar als Herrscher der Stadt Medina bestimmt wurde.

 

Keine weltliche Strafe

Im Heiligen Koran wird der Heilige Prophetsaw aufgefordert, mit derartigen Leuten folgendermaßen umzugehen:

 

„Diese sind es, von denen Allah wohl weiß, was in ihren Herzen ist. So wende dich ab von ihnen und ermahne sie und sprich ein eindringliches Wort zu ihnen über sie selbst.“ (4:64)

 

Es kann also nicht die Rede davon sein, dass gemäß des Heiligen Korans oder der Sunna (Praxis des Propheten) jemand wegen Beleidigung des Heiligen Propheten Muhammadsaw von einer Gerichtsbarkeit mit einer Strafe in dieser Welt belegt werden sollte. Auch an anderer Stelle im Heiligen Koran heißt es ganz konkret, dass für sie das „Feuer der Hölle“ im Jenseits bestimmt ist, das indes nur von Allah selbst verhängt werden kann (9:61-63).

 

Dem Heiligen Prophetensaw und den Gläubigen wird Geduld auferlegt, aber nicht Bestrafung derer, die den Heiligen Prophetensaw beleidigen:

 

„Wohl sind vor dir Gesandte als lügenhaft gescholten worden; doch trotzdem sie verleugnet und verfolgt wurden, blieben sie geduldig, bis Unsere Hilfe ihnen kam...“ (6:35)

 

Kein Zwang im Glauben

Immer wieder betont der Heilige Koran, dass es keinen Zwang im Glauben geben darf (2:257) und dass es dem Heiligen Prophetensaw nicht obliegt, die Menschen zum Glauben zu zwingen:

 

„Und hätte dein Herr Seinen Willen erzwungen, wahrlich, alle, die auf der Erde sind, würden geglaubt haben insgesamt. Willst du also die Menschen dazu zwingen, dass sie Gläubige werden?“ (10:100)

 

Im Gegenteil, ist es den Muslimen nicht erlaubt, die Götter oder Götzen der Ungläubigen zu beleidigen, um nicht deren Revanche hervorzurufen, d.h. um nicht Anlass dafür zu sein, dass jene den Gott des Islam beleidigen (6:109). Es kann also nicht die Rede davon sein, dass eine Beleidigung geahndet werden soll, nicht einmal mit einer Gegenbeleidigung.

Was verstehen Muslime unter einen Ungläubigen?

Um Missverständnisse zu vermeiden, benutzen deutschsprachige Muslime zur Bezeichnung von "Nicht-Muslimen" meist den Ausdruck "Nichtmuslim" anstatt "Ungläubige", um Andersgläubige nicht zu kränken oder als gottlos abzustempeln.

 

Missverständnisse entstehen häufig daraus, dass das Wort "Ungläubiger" ursprünglich aus dem deutschen Sprachgebrauch stammt und als Synonym für Gottloser/Atheist/Heide benutzt wurde. Aber anders als im älteren deutschen Sprachgebrauch, ist in den islamischen (arabischen) Quellen mit dem übersetzen Wort "Unglaube" (arabisch "Kufr") nicht grundsätzlich Atheismus oder Gottlosigkeit gemeint; genauer gesagt sind damit meist diejenigen beschrieben, welche entweder

 

a) den Islam nicht als ihren Glauben anerkennen oder solche,
b) welche den Islam als richtig erkannt haben und seine Wahrheit dennoch leugnen.

 

Somit ist der Begriff "Ungläubiger" im islamischen Sprachgebrauch nicht als Gottloser, sondern vielmehr als Nichtmuslim zu verstehen.

 

Häufig wird das arabische Wort "Kafir" einfach mit "Ungläubiger" übersetzt, weil es keinen anderen Begriff hierzu gibt. Hier lässt die deutsche Sprache zuwenig Spielraum für die eine perfekte Übersetzung.

 

Nebenbei sei bemerkt, dass Muslime, Christen und Juden an denselben Gott glauben und die Bezeichnung "Gottlose" die Leugnung des "eigenen Gottes" bedeuten würde. Es sollte allgemein bekannt sein, dass es eine islamische Pflicht des Muslims ist, Andersgläubige (besonders Christen und Juden) zu respektieren und zu schützen.

Wie ist die Behandlung Andersgläubiger in einem islamischen Staat?

Zunächst sei festzuhalten, dass das Konzept eines sogenannten „islamischen Staates“ im Heiligen Koran gar nicht vorkommt. Der Heilige Koran legt lediglich die Richtlinien für einen Staat fest, ohne die Religion zu erwähnen. Diese Richtlinien sind für alle Bürger gleich, ungeachtet ihrer Glaubenszugehörigkeit.

 

In diesem Sinne ist auch ein muslimisches Land im Grunde genommen ein säkularer Staat, in dem Sinne, dass die Landesverfassung absolut keinen Unterschied zwischen einem Muslim und Nicht-Muslim macht, was die fundamentalen Rechte der Bürger anbelangt.

 

Das oberste Gebot für jeden Staat ist nach der Lehre des Islams die absolute Gerechtigkeit:

 

„O die ihr glaubt! Seid standhaft in Allahs Sache, bezeugend in Gerechtigkeit! Und die Feindseligkeit eines Volkes soll euch nicht verleiten, anders denn gerecht zu handeln. Seid gerecht, das ist näher der Gottesfurcht. Und fürchtet Allah; wahrlich, Allah ist kundig eures Tuns.“ (5:9)

 

Glaubensfreiheit

Wenn ein muslimischer Staat irgendeinem Teil seiner Bürger, z.B. den Bürgern christlichen Glaubens, die Wahrnehmung ihrer religiösen Pflichten erschwert, ihnen beispielsweise beim Bau einer Kirche Hindernisse in den Weg legt, dann handelt dieser Staat nicht im Sinne des Islams.

 

Zur Zeit des Heiligen Prophetensaw waren Religion und Staat wegen der herrschenden Verhältnisse während einer gewissen Zeit miteinander verflochten. Aber auch damals wurde das islamische Recht nicht auf alle Staatsbürger angewendet. Den Juden in Medina wurde die Möglichkeit gegeben, bei einem gerichtlichen Verfahren selbst zu bestimmen, ob sie ein Urteil nach dem jüdischen oder dem islamischen Recht wünschen.

 

Heutige so genannte „islamische Staaten“ haben durch ihr unislamisches Verhalten den Islam in Verruf gebracht. Missstände in solchen Staaten geben Anlass zu Besorgnis. Denn der Islam ist der größte Verfechter der Glaubensfreiheit, und zwar für alle. Als den frühen Muslimen nach 13 Jahren Verfolgung erlaubt wurde sich zur Wehr zu setzen, wird als Grund dieser Erlaubnis die Wiederherstellung der Glaubensfreiheit für alle erwähnt:

 

„Erlaubnis (sich zu verteidigen) ist denen gegeben, die bekämpft werden, weil ihnen Unrecht geschah ... Jenen, die schuldlos aus ihren Häusern vertrieben wurden, nur weil sie sprachen: "Unser Herr ist Allah." Und würde Allah nicht die einen Menschen durch die anderen im Zaum halten, so wären gewiss Klöster und Kirchen und Synagogen und Moscheen niedergerissen worden, worin der Name Allahs oft genannt wird...“ (22:40, 41)

 

Erwähnenswert ist auch, dass der Schutz der Moschee erst nach dem Schutz der Gebetsstätten der Christen und der Juden erwähnt wird.

 

Folgende Aussage des Heiligen Propheten Muhammadsaw verdeutlicht diese Grundsätze ebenfalls:

 

„Am Tage der Auferstehung rechne ich mit Jedem ab, der Andersgläubige, die unter unserem Schutz stehen (ahlu dhimma), unterdrückt oder Unrecht zufügt oder Dinge auferlegt, die sein Vermögen übersteigen, oder ihm etwas ohne seine Zustimmung wegnimmt." (Abu Dawud)

Darf der Islam durch das Schwert verbreitet werden?

Selbstverständlich nicht, da dies den Lehren des Koran völlig entgegengesetzt ist. In erster Linie gilt es, den Islam selbst zu leben, indem der tägliche Kampf gegen das eigene Ego und dessen Wünsche geführt wird (Jihad Akbar).

 

Wir bevorzugen die Botschaft des Islam in zwischenmenschlichen Dialogen weiterzugeben und indem wir falsche Behauptungen über den Islam richtig stellen, um das authentische, widerspruchsfreie Bild des Islam zu präsentieren. Gewalt ist kein Mittel und allein die Sprache dessen, dem die Argumente fehlen.

Hat der Heilige Prophet(saw) den Islam durch das Schwert verbreitet?

Nach den ersten 13 Jahren seiner Verkündung des Anspruchs, ein Prophet zu sein, lebte der Heilige Prophet Muhammadsaw und die meisten seiner Anhänger in Mekka. Dort waren sie schwersten Verfolgungen durch die Mekkaner ausgesetzt. Dies ging soweit, dass viele Muslime gefoltert und getötet wurden. Schließlich wurde es den Muslimen unmöglich in Mekka zu bleiben und so mussten sie nach Medina auswandern. Bei dieser beschwerlichen Reise kamen beispielsweise viele Anhänger des Heiligen Prophetensaw ums Leben. Er zog es somit vor, auszuwandern, als den Gegnern mit Gewalt zu entgegnen.

 

In Medina schließlich wurde er herzlich aufgenommen und bald als Regierungsoberhaupt der Stadt bestimmt. Auch nahmen die Mediner den Islam mehrheitlich an, was für die Mekkaner ein nicht zu ertragender Umstand war. In der Folgezeit griffen die Mekkaner die Muslime in Medina mehrmals an, wobei die Muslime meist den Sieg davon trugen. Trotzdem verbreitete sich der Islam während den kurzen Friedensphasen wie beispielsweise den der Sulha Hudaibiya (Friedensvertrag) viel schneller als während den Verteidigungskriegen gegen die Mekkaner.

 

In der Folge werden die militärischen Auseinandersetzungen zu der Zeit des Heiligen Prophetensaw erwähnt, um nachzuweisen, dass der Begründer des Islam niemals einen Angriffskrieg geführt hat und somit das Vorurteil, der Islam hätte sich durch das Schwert verbreitet, bar jeder Grundlage ist.

 

Die Schlacht bei Badr

Im 18. Monat der Hidschra (Auswanderung der Muslime aus Mekka) machten die Mekkaner den ersten Versuch, die Muslime in Mekka zu vernichten.

 

Dazu bedienten sie sich einer Karawane, die aus Syrien nach Arabien unterwegs war. Ihre Route führte über Medina nach Mekka, und die Karawane hatte, dem Brauch entsprechend, einen bewaffneten Schutz. Darüber hinaus wurde sie jedoch von 3000 mekkanischen Soldaten begleitet, unter dem Vorwand, der Karawane den nötigen Schutz zu bieten. Die Absicht muss offenbar gewesen sein, Medina und die Muslime anzugreifen. Als der Heilige Prophetsaw Kunde von der herannahenden Armee erhielt, zog er zur Verteidigung mit 300 Muslimen aus.

 

Als sie den Ort Badr erreichten, bereiteten sich die Muslime für den Verteidigungskampf mit dem Gegner vor. Der Kampf endete mit einer Flucht der Angreifer.

 

Die Schlacht zu Uhud

Ein Jahr später rückten die Mekkaner nochmals mit 3000 Mann aus, um die Muslime zu vernichten. Wieder trat ihnen der Heilige Prophet Muhammadsaw mit einem deutlich kleineren und sichtlich schlechter ausgerüsteten Heer von 700 Muslimen entgegen.

 

Die Muslime trugen auch bei dieser Schlacht zunächst den Sieg davon, doch wurde er infolge der versehentlichen Missachtung eines Befehls des Heiligen Prophetensaw für die Überwachung eines strategischen Punktes in eine Niederlage umgewandelt. Der Heilige Prophetsaw selbst erlitt Verletzungen.

 

Die Grabenschlacht

Im fünften Jahr der Hidschra wurde von den Mekkanern eine große Armee von 20.000 Mann aufgebracht, um die Muslime endgültig zu vernichten.

 

Die Stadt Medina zählte kaum mehr als 3.000 männliche Einwohner. Es wurde beschlossen einen Graben rund um die Stadt herum anzulegen und so den zahlenmäßig überlegenen Feind auf Distanz zu halten. Die Zahl der muslimischen Verteidigungskräfte betrug 1.200 Mann. Es herrschte ein Belagerungszustand um die Stadt Medina.

 

Unterdessen machte sich ein jüdischer Stamm in Medina, Banu Quraiza, des Wortbruchs gegenüber den Muslimen schuldig, so dass die Muslime auf einer bisher von diesem Stamm überwachte Seite der Stadt, plötzlich unverteidigt dastanden.

 

In der sehr bedrängenden Lage für die Muslime, geschah ein Wunder: Ein gewaltiger Sturm erhob sich, wobei einige Feuer des feindlichen Lagers ausgingen. Die Mekkaner glaubten an die Wichtigkeit des Feuers, das die ganze Nacht brannte; ein ausgelöschtes Feuer empfanden sie als böses Omen. Es rückten einige Leute aus dem Lager ab und es verbreitete sich das Gerücht, die Muslime hätten einen nächtlichen Überfall veranstaltet. Darauf hin zog sich das feindliche Heer nach Mekka zurück.

 

Die Schlacht bei Muta

Im siebten Jahr der Hidschra erhielt der Heilige Prophetsaw Berichte darüber, dass die christlichen Stämme an der syrischen Grenze, aufgestachelt durch Juden und Mekkaner, einen Angriff auf Medina vorbereiten.

 

Er sandte daher eine Patrouille von 15 Mann aus, um einen Bericht über die Lage zu erhalten. Sie stellten fest, dass sich tatsächlich eine Armee an der syrischen Grenze sammelte. Alle 15 Männer dieser Patrouille wurden noch auf ihrem Rückweg überfallen und ermordet.

 

Ein Protestschreiben des Heiligen Prophetensaw an den Kaiser wurde unterschlagen und der Bote ebenfalls ermordet. Daraufhin versammelte der Heilige Prophetsaw eine kleine Truppe von 300 Mann und stellte sie unter das Kommando des ehemaligen Sklaven Zaid bin Haritha. Der Heilige Prophet Muhammadsaw konnte die Expedition nicht begleiten, aber ernannte mehrere Kommandanten, die einer nach dem anderen die Führung der Armee übernehmen sollte. Das feindliche Heer des Kaisers hatte eine Größe von ca. 100.000 Soldaten, hinzu kamen noch einmal so viele aus arabischen Stämmen.

 

Die Kommandanten fielen im Kampf nacheinander in der Reihenfolge, die der Heilige Prophetsaw genannt hatte. Zuletzt übernahm Khalid bin Walid die Führung der muslimischen Armee und wechselte die Stellung der wenigen Soldaten auf eine solch beeindruckende Art und Weise, dass der Feind glaubte die Muslime hätten Nachschub erhalten und ergriff die Flucht.

 

Die Schlacht bei Hunän

Im achten Jahr nach der Hidschra konnten die Muslime in Mekka Einzug halten, und zwar ohne Blutvergießen. Als einige arabische Stämme davon erfuhren, wollten sie den Muslimen Widerstand leisten. Diesmal marschierte das gegnerische Heer nach Hunän. Aber auch diese Schlacht wurde gewonnen.

 

Fazit

Allgemein kann festgehalten werden, dass es sich bei keiner der Schlachten um einen Angriffskrieg handelte. Vielmehr mussten sich die Muslime verteidigen, um Ihr eigenes Leben und die Glaubensfreiheit zu bewahren. Dies wird u.a. durch folgende Koranverse bekräftigt:

 

„Und kämpfet für Allahs Sache gegen jene, die euch bekämpfen, doch überschreitet das Maß nicht, denn Allah liebt nicht die Maßlosen.“ (2:191)

 

„Und bekämpfet sie, bis die Verfolgung aufgehört hat und der Glauben an Allah (frei) ist. Wenn sie jedoch ablassen, dann (wisset), dass keine Feindschaft erlaubt ist, außer wider die Ungerechten.“ (2:194)

 

In den nachfolgenden Jahrhunderten aber gab es im islamischen Territorium immer wieder weltliche Herrscher, die ihre Macht missbrauchten, um durch kriegerische Auseinandersetzungen ihren Einflussbereich zu vergrößern. Dies ist jedoch islamisch nicht legitimierbar und traf auch auf die Herrscher und Könige anderer Religionen zu. Der Islam verbietet nämlich jegliche Art von Angriffskriegen und soll sich ausschließlich Kraft seiner Argumente und Friedfertigkeit verbreiten.

Bedeutet Jihad soviel wie Heiliger Krieg?

In den vergangenen Jahren war das Konzept des Jihad im Islam immer wieder Gegenstand sehr kontroverser Diskussionen und Betrachtungen.

 

Der Begriff „Heiliger Krieg“ ist dem lslam vollkommen fremd. Er stammt aus dem Christentum, mit ihm wurde zu den Kreuzzügen gegen die Muslime im Mittelalter aufgerufen. Ebenfalls fremd ist dem Islam die Vorstellung von einer Verbreitung des Glaubens „mit Feuer und Schwert“. Niemals in der Geschichte des Islam hat es dergleichen gegeben. Der Heilige Koran gebietet nämlich als oberste und wichtigste Grundlage des gesellschaftlichen Lebens die absolute und unverbrüchliche Glaubens- und Gewissensfreiheit. So heißt es bindend im Heiligen Koran, dem Gesetzbuch des Islam:

 

„ In Glaubensdingen darf es keinen Zwang geben“ (2:257)

 

„Lass den gläubig sein, der will, und den ungläubig sein, der will.“ (18:30)

 

„Kleiner Jihad“

Indes erlaubt der Islam die Verteidigung der Glaubensfreiheit und die Verteidigung von Leib und Leben. Diese Erlaubnis wurde von Gott dem Heiligen Propheten Muhammadsaw gegeben, nachdem er zwölf Jahre lang der grausamen Verfolgung durch die götzendienerischen Mekkaner friedlich standgehalten hatte, und als diese mit einem übermächtigen Heer gegen die wenigen Muslime ausrückten, um sie zu vernichten. Dazu sagt Gott im Heiligen Koran:

 

„Erlaubnis (sich zu verteidigen) ist denen gegeben, die bekämpft werden, weil ihnen Unrecht geschah. (…) jenen, die schuldlos aus ihren Häusern vertrieben wurden, nur weil sie sprachen: „Unser Herr ist Allah.“ Und würde Allah nicht die einen Menschen durch die anderen im Zaum halten, so wären gewiß Klöster und Kirchen und Synagogen und Moscheen niedergerissen worden, worin der Name Allahs oft genannt wird.“ (22:40-41)

 

Dieser Kampf wird „Jihad Saghir“ (der kleine Jihad) genannt. „Jihad“ heißt wörtlich, „sich um etwas bemühen, nach etwas streben“. Er dient also ausschließlich der Selbstverteidigung, wohingegen Aggression verboten ist.

 

Nirgendwo im Heiligen Koran ist die Rede davon, daß es den Muslimen erlaubt sei, einfach Menschen anderen Glaubens nur deswegen zu bekämpfen, weil sie eben einen anderen Glauben haben. Einen wie auch immer gearteten Glauben zu haben, steht jedem Menschen frei, genau wie es der Heilige Koran besagt.

 

Wer indes Verse des Heiligen Korans aus dem Zusammenhang reißt und daraus zu belegen versucht, daß es den Muslimen zwingend vorgeschrieben sei, die „Ungläubigen“ zu vernichten, begeht einen großen Fehler.

 

„Mittlerer Jihad“

Der zuvor angesprochene Kampf wurde vom Heiligen Propheten Muhammadsaw als „kleiner Jihad“ bezeichnet, im Vergleich zum „Jihad Kabir“ (der mittlere Jihad). Dies ist der Wettstreit zur Verbreitung der Wahrheit durch Wort und Schrift, von dem Allah im Heiligen Koran sagt:

 

„Rufe auf zum Weg deines Herrn mit Weisheit und schöner Ermahnung, und streite mit ihnen auf die beste Art.“ (16:126)

 

Die Muslime sollen also in „ Weisheit “ und „ schöner Ermahnung “ diskutieren. Dies geschieht heutzutage im interreligiösen Dialog, der die Gemeinsamkeiten der verschiedenen Kulturen und Religionen unterstreicht, ohne die Friedensbotschaft des Islam zu vernachlässigen.

 

„Großer Jihad“

Der wichtigste Jihad aber ist der „ Jihad Akbar “ (der große Jihad). Er besteht in dem unablässigen Bemühen des Menschen um das richtige Gehen auf dem geraden Weg, d.h. dem Kampf gegen Egoismus und schlechte Neigungen und falsche Begierden.

 

Der Heilige Prophet Muhammadsaw hat dies einmal verdeutlicht, als er, mit Gefährten von einer Kampfhandlung nach Medina zurückkehrend, sagte: „Wir kommen aus dem kleinen Jihad und ziehen in den großen Jihad.“ Er sagte auch einmal: „Der beste Jihad ist ein wahres Wort gegen einen Tyrannen“.

 

Fazit

Zusammenfassend können wir sagen, dass die grausamen und niederträchtigen Morde von selbsternannten „Glaubenskriegern“, durch die Unschuldige ums Leben kommen, nicht mit der friedlichen Lehre des Islam vereinbar sind; und dass auch die Mär, mit der hierzulande den Menschen Angst eingejagt wird, der Islam gebiete die Vernichtung aller Ungläubigen, keine Grundlage im Heiligen Koran oder im vorbildlichen Leben des Heiligen Propheten Muhammadsaw findet.

 

Islam heißt, kurz gesagt „Frieden“, und seine Lehre dient der Erhaltung und Erringung des Friedens. Und es ist verständlich, dass eine Zwangsbekehrung, sei sie durch physische oder psychische Gewalt zustande gekommen, nur Heuchler hervorbringen kann, niemals aber Menschen mit einem liebenden Herzen, wie es der Islam fordert. Ein Muslim soll sich nicht den Krieg wünschen und kein islamischer Staat sollte ihn anstreben.

 

Der Begründer der Ahmadiyya Muslim Jamaat, der Verheiße Messias, Hadhrat Mirza Ghulam Ahmadas, hatte bereits vor mehr als einhundert Jahren deutlich erklärt, dass den Lehren des Heiligen Korans und den Lehren des Heiligen Propheten Muhammadsaw zufolge der Gebrauch von Gewalt in Glaubensdingen absolut verboten sei und es sein Ziel ist , die religiös motivierten Kriege der Muslime zu beenden.

 

Er sagte darüberhinaus, dass der Islam den Muslimen keine Rebellion erlaubt. Dies gilt ausdrücklich auch gegenüber nicht-muslimischen Regierungen.

 

Weiterhin sagte er, dass das einzige Mittel eines Muslims das Gebet sein soll und seine einzigen Waffen seine feste Entschlossenheit und Zielstrebigkeit. Er solle den Grundstein für Frieden legen und voller menschlicher Zuneigung und Mitgefühls für seine muslimischen und nicht-muslimischen Mitbürger sein.

Welche Konsequenzen hat der Abfall vom Glauben für einen Muslim?

Vom Heiligen Koran her gesehen gibt es für Abfall vom Glauben bzw. dem Wechsel vom Islam zu einer anderen Religion (Apostasie oder arabisch: Irtidad) keine durch ein weltliches Gericht zu verhängende Strafe. Das Gesetz des Islam ist eindeutig darin, dass es in Glaubensdingen keinen Zwang geben darf (2:257), so heißt es auch:

 

„Lass den gläubig sein, der will, und den ungläubig, der will.“ (18:30)

 

Die Auffassung mancher Theologen, auf Abfall vom Glauben stünde die Todesstrafe, wird vom Heiligen Koran zurückgewiesen, da es etliche Verse im Heiligen Koran gibt, denen zufolge jemand, der ungläubig geworden ist, wieder gläubig werden kann (4:138).

 

Die Vorstellung der Theologen, die für den Abfall vom Glauben die Todesstrafe fordern, steht im Zusammenhang mit einer Maßnahme unter dem ersten Khalifen nach dem Heiligen Propheten Muhammadsaw, der eine Reihe von Arabern, die gegen den rechtmäßigen Staat gewaltsam rebellierten, zum Tode verurteilt hatte. Dies aber war eine Strafe für einen politischen Aufstand, der die Errichtung einer Tyrannei zum Ziel hatte, und nicht für einen religiösen Akt, also den Abfall vom Islam.

 

In der Tat gibt es im Heiligen Koran mehrere Verse, die deutlich machen, dass niemand für seinen Abfall vom Glauben bestraft werden darf, und schon gar nicht zum Tode. So heißt es:

 

„Die aber glaubten und hernach ungläubig wurden, dann (wieder) glaubten, dann abermals ungläubig wurden und noch zunahmen im Unglauben, denen wird Allah nimmermehr vergeben, noch sie des Weges leiten.“ (4:138)

 

Es geht aus diesem Vers hervor, dass auf Abfall vom Glauben niemals die Todesstrafe stehen kann, sonst wäre es dem Abtrünnigen ja nicht möglich, wieder zu glauben, wie in diesem Vers angeführt. Glauben ist vorwiegend eine Sache zwischen dem einzelnen Menschen und Gott. In Glaubensangelegenheiten richtet deswegen auch Allah allein. Und er hat dem Menschen die freie Möglichkeit gegeben, sich für oder gegen einen Glauben zu entscheiden (18:30).

 

Wenn im Hadith einmal von der Todesstrafe die Rede ist im Zusammenhang mit Abfall vom Glauben, geschieht dies nicht wegen der Gläubigkeit oder Ungläubigkeit des Menschen, sondern dies bezieht sich auf gewaltvolle Rebellion und ähnliche Straftaten, die als politische Vergehen zu bezeichnen sind, wie z. B. Terrorismus (5:34,35). Es hat aber nichts damit zu tun, ob der Straftäter zu einer anderen Religion wechselt.

Was versteht der Islam unter Missionierung?

Die im Islam verwendeten arabischen Begriffe für diese Tätigkeit sind Da’wa und Tabligh, also Einladung zum oder Verkündung des Islam. Eine Religion, die als Gotteswort an die Menschheit für alle Zeiten verkündet wird (12:105) und die ihren Anhängern die Verkündung dieser Botschaft ans Herz legt, hat das Recht und die Pflicht, friedliche Missionstätigkeit zu entfalten.

 

Es ließe sich nicht miteinander vereinbaren, einerseits an die Wahrheit und die Allgemeingültigkeit einer Religion zu glauben, andererseits aber die Botschaft nicht weiterzutragen. Die Missionierung ist tätige Menschenliebe, wobei der Heilige Koran Wert darauf legt, dass dies in einer Weise geschieht, die den Andersgläubigen nicht unangenehm ist:

 

„Rufe auf zum Weg deines Herrn mit Weisheit und schöner Ermahnung, und streite mit ihnen auf die beste Art. Wahrlich, dein Herr weiß am besten, wer von Seinem Wege abgeirrt ist; und Er kennt am besten jene, die rechtgeleitet sind.“ (16:126)

 

Es geht also darum, die Botschaft des Islam zu vermitteln, aber nicht darum, einen Andersgläubigen mit allen Mitteln zu bekehren. Denn laut dem Heiligen Koran ist es Gott allein, der die Herzen der Menschen zum Islam hinwenden lässt. Die Muslime haben also die Pflicht, anderen die Botschaft des Islam in angemessener Weise, mit Weisheit und schöner Ermahnung, zu verkünden. Es ist danach dem anderen selbst überlassen, ob er diese Botschaft annimmt oder nicht.

 

Der Koran gebietet sogar äußerste Schonung der religiösen Gefühle Andersgläubiger; selbst Götzenbilder sollen nicht beschimpft werden:

 

„Und schmähet nicht die, welche sie statt Allah anrufen, sonst würden sie aus Groll Allah schmähen ohne Wissen. Also ließen Wir jedem Volke sein Tun als wohlgefällig erscheinen. Dann aber ist zu ihrem Herrn ihre Heimkehr; und Er wird ihnen verkünden, was sie getan.“ (6:109)

 

Das heißt jedoch nicht, dass man Andersgläubigen die Botschaft des Islams vorenthalten soll. Ein weiteres oberstes Gebot ist aus folgenden Versen abzuleiten:

 

„Es soll kein Zwang sein im Glauben. gewiss, Wahrheit ist nunmehr deutlich unterscheidbar von Irrtum...“ (2:257)

 

„Und hätte dein Herr Seinen Willen erzwungen, wahrlich, alle, die auf der Erde sind, würden geglaubt haben insgesamt. Willst du also die Menschen dazu zwingen, dass sie Gläubige werden?“ (10:100)

 

„Hätte Allah Seinen Willen erzwungen, sie hätten (Ihm) keine Götter zur Seite gesetzt. Wir haben dich nicht zu ihrem Hüter gemacht, noch bist du ein Wächter über sie.“ (6:108)

 

Man darf also gemäß den Lehren des Islam niemanden einen Glauben mit Gewalt aufzwingen oder irgendwelche Sanktionen folgen lassen.

Wie wurde das Feindbild Islam aufgebaut?

Bereits zu Lebzeiten des Heiligen Propheten Muhammadsaw entstand in vielen Teilen der Erde Propaganda gegen den Islam. Grund dafür waren nicht nur blanker Unglaube, sondern auch weltliche Motive. So tritt der Heilige Koran für die Freilassung von Sklaven ein, was damals ein revolutionärer Akt war, zudem für die Gleichwertigkeit der Frau, der durch den Heiligen Koran, zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit, eine Vielzahl von Rechten gegeben wurde.

 

Im Verlauf der Zeit und durch die Ausbreitung des Islam in viele Regionen nahm die Zweckpropaganda gegen den Islam zu. Das reicht von der Verdammung des Heiligen Prophetensaw durch Dante bis zu den Brandschriften Martin Luthers. Im Abendland also war ein Interesse seitens der Herrschenden und der Theologen da, keine gute Meinung über den Islam aufkommen zu lassen, weil man die eigene Macht durch den Islam gefährdet sah. Auch heute wird in den Medien meist nicht aufrichtig über die Lehre des Heiligen Prophetensaw berichtet.

 

Hinzu kommt, dass die islamische Welt selbst in sich so gespalten ist, dass sie dieser Propaganda wenig entgegenzusetzen vermag und/oder mangels Kenntnis des wahren Islams durch entsprechende negative Handlungsweisen diesen Vorurteilen entspricht. Der Islam, der von vielen lokalen Machthabern für eigene politische Zwecke missbraucht wird, gibt dann kein gutes Bild ab. Und die wohlhabenden Muslime und reichen „Islam-Staaten“ geben ihre Gelder für Luxusgüter aus und kümmern sich wenig darum, aufzuklären und den wahren friedlichen Islam zu verbreiten.

 

Hinzu kommt, dass sich heutzutage in der Welt ein Bild vom Menschen festgesetzt hat, das auf materialistischen Vorstellungen vom Leben gründet. Die Konsum- und Vergnügungsindustrie, wie z.B. Hollywood tut alles, um ihre Lebensweise in den Köpfen der Menschen zu verankern.

 

Das Feindbild Islam ist hierbei höchst willkommen, weil es die Menschen davon abhält, sich ernsthaft Gedanken zu machen und wirkliche Konsequenzen zu ziehen. Trotzdem wird die Ahmadiyya Muslim Jamaat nicht müde, zu warnen und aufzuklären, Missverständnisse auszuräumen und die wahre Schönheit des Islam auszuleben.

Worin könnte eine Lösung des Nahost-Konfliktes liegen?

Der Nahostkonflikt wird nicht zu lösen sein, bis sich beide Seiten auf das besinnen, was in ihren Heiligen Schriften bezüglich Nächstenliebe steht. Sowohl im Alten Testament als auch im Heiligen Koran gibt es eine Fülle von Geboten und Anweisungen, wie man sich in Konfliktsituationen verhalten soll. Zur Zeit aber setzen beide Seiten nur auf Stärke.

 

D.h. erst dann, wenn sie sich mit Weisheit und Verstand, Glauben und Geduld um eine Annäherung der Standpunkte bemühen, und dies in ernsten, von Frömmigkeit und nicht von Fanatismus geprägten Reden, ihren Völkern vermitteln, werden die Menschen dort den Segen des Friedens, der auf Toleranz und auch auf Kompromisse gestützt ist, erkennen und schätzen und nicht mehr auf Provokateure reinfallen.

 

Solange sich beide Seiten nicht gemäß der Schriften Gottes handeln, beziehungsweise aus ihnen nur das herauslesen, was Gewaltanwendung als Mittel zu empfehlen scheint, – ohne dass sie jene Verse beachten, die davon sprechen, wie man auf friedliche Weise einen Feind als Freund gewinnen kann –, wird es eine Schraube ohne Ende werden, mit der Gefahr vernichtender gewaltsamer Auseinandersetzungen.

 

Beachten sie aber, was im Alten Testament und im Heiligen Koran über die Rechte von Menschen im Allgemeinen und Fremden im Besonderen steht, könnten sie sich auf eine gemeinsame Ebene einigen, die Frieden schaffen kann.

Wie integrieren sich Muslime in die europäische Gesellschaft?

Der Islam hat nichts mit der Nationalität zu tun und steht der Integration in die europäische Gesellschaft nicht im Wege. Sowohl im Arbeitsleben als auch bei gesellschaftlichen, politischen und anderen Aktivitäten ist es in der Regel problemlos möglich, die islamischen Ge- und Verbote einzuhalten, da der Islam eine sehr flexible Religion ist.

 

Muslime sollten auf ihr Umfeld Rücksicht nehmen und nicht vergessen, dass sie hierzulande in der Minderheit sind. Indem die islamischen Glaubensgrundsätze zumindest ansatzweise anerkannt und respektiert werden, wird verhindert, dass Muslime sich in die Defensive gedrängt fühlen, sich in Ghettos zurückziehen und ihren Glauben demonstrativ zur Schau stellen bzw. besonders streng auslegen.

 

Rücksichtnahme auf islamische Speisevorschriften (bei einem hohen Anteil islamischer Schüler, Mitarbeiter usw.), ein freundlicher Gruß anlässlich des islamischen Id-Festes usw., würden sicher dankbar aufgenommen werden und stehen der Integration nicht im Wege. Im Gegenteil helfen sie Muslimen sogar, sich mit den

In welcher Sprache werden die Freitagsansprachen (Khutbaat) gehalten?

Das Oberhaupt und der Khalif der Ahmadiyya Muslim Jamaat, Hadhrat Mirza Masroor Ahmad, Khalifatul-Massih Vaba, hält seine Freitagsansprachen in seiner Muttersprache Urdu. Die Ansprachen werden jedoch in mehrere Weltsprachen übersetzt und werden live über Muslim TV Ahmadiyya International ausgestrahlt. Sie sind auch auf unserer offiziellen Homepage www.alislam.org zu finden.

 

Unseren örtlichen Gemeinden ist es vorgeschrieben, die Freitagsansprachen in Deutsch abzuhalten. Falls dies aus gewissen Gründen nicht möglich oder zu umständlich ist und diese in Urdu gehalten wird, so folgt anschließend eine deutsche Übersetzung.

Darf ein Muslim einen Ungläubigen zum Freund nehmen?

Der Islam verbietet seinen Anhängern in keinster Weise, Andersgläubige zu Freunden zu nehmen. Allerdings war es in der Frühzeit des Islams hin und wieder der Fall, dass Andersgläubige mit den Muslimen in Kriege verwickelt waren, in denen die Muslime um das nackte Überleben gekämpft haben. Diese Zeit war wahrlich nicht der beste Zeitpunkt um sich mit den Ungläubigen anzufreunden und ihnen Kriegsgeheimnisse preiszugeben. Eine solche Handlung kam dem Hochverrat gleich. Und nur auf diese Situation allein bezieht sich folgender Koranvers:

 

„O die ihr glaubt! Nehmet nicht die Juden und die Christen zu Freunden. Sie sind Freunde gegeneinander. Und wer von euch sie zu Freunden nimmt, der gehört fürwahr zu ihnen. Wahrlich, Allah weist nicht dem Volk der Ungerechten den Weg.“ (5:52)

 

Bei diesem und ähnlichen Versen ist nicht generell die Rede davon, dass Muslime Juden und Christen nicht zu Freunden nehmen dürfen. Bei Unklarheiten lohnt es sich, den Heiligen Koran im ganzen Zusammengang zu lesen:

 

„O die ihr glaubt, nehmt euch nicht die zu Freunden - unter jenen, denen vor euch die Schrift gegeben ward, und den Ungläubigen -, die mit eurem Glauben Spott und Scherz treiben. Und fürchtet Allah, wenn ihr Gläubige seid; „Die es als Spott und Scherz nehmen, wenn ihr zum Gebet ruft. Dies, weil sie Leute sind, die nicht begreifen.“ (5:58, 59)

 

„Allah verbietet euch nicht, gegen jene, die euch nicht bekämpft haben des Glaubens wegen und euch nicht aus euren Heimstätten vertrieben haben, gütig zu sein und billig mit ihnen zu verfahren; Allah liebt die Billigkeit Zeigenden. Allah verbietet euch nur, mit denen, die euch bekämpft haben des Glaubens wegen und euch aus euren Heimstätten vertrieben und (anderen) geholfen haben, euch zu vertreiben, Freundschaft zu machen. Und wer mit ihnen Freundschaft macht - das sind die Missetäter.“ (60:9,10)

 

Der Islam plädiert des Weiteren für die bestmöglichen zwischenmenschlichen Beziehungen. Ein Muslim darf sich Andersgläubigen gegenüber daher nicht verschließen und sollte mit ihnen freundschaftlich umgehen.

Was schrieben europäische Schriftsteller über den Islam?

Johann Wolfgang von Goethe

„Grenzenlose Tautologien und Wiederholungen bilden den Körper dieses heiligen Buches, das uns, sooft wir auch daran gehen, immer von neuem anwidert, dann aber anzieht, in Erstaunen setzt und am Ende Verehrung abnötigt.“ (Goethe, Noten und Abhandlungen vom West-östlichen Divan)

 

„Es stimmt … zu jeder religionsvernünftigen Ansicht ist es ein Islam, zu dem wir uns früher oder später alle bekennen müssen.“ (Brief vom 22.12.1820)

 

„Der Dichter (Goethe) … lehnt den Verdacht nicht ab, dass er selbst ein Muselmann sei.“ (Goethe, Noten und Abhandlungen vom West-östlichen Divan)

 

„Ob der Koran von Ewigkeit sei?
Danach frag ich nicht!
Ob der Koran geschaffen sei?
Das weiß ich nicht!
dass er das Buch der Bücher sei,
Glaub ich aus Mosleminenpflicht.“

"Jesus fühlte rein und dachte
Nur den Einen Gott im Stillen; 
Wer ihn selbst zum Gotte machte 
Kränkte seinen heil'gen Willen. 
Und so muss das Rechte scheinen
Was auch Mahomet gelungen; 
Nur durch den Begriff des Einen 
Hat er alle Welt bezwungen."

„Närrisch, dass jeder in seinem Falle
Seine besondere Meinung preist! 
Wenn Islam Gottergeben heißt, 
Im Islam leben und sterben wir alle."
(Goethe, "westöstlicher Divan“ 1819)

 

Rainer Maria Rilke

„Ich lese den Koran, er nimmt mir,
stellenweise, eine Stimme an,
in der ich so mit aller Kraft drinnen bin,
wie der Wind in der Orgel.“
(Brief vom 17.12.1912)

 

„Das Christentum, dachte man unwillkürlich,
schneidet Gott beständig an wie eine schöne Torte,
Allah aber ist ganz, ist heil.“ 
(Brief vom 04.12.1912)

 

Heinrich Heine

„Mohrenkön´ge bauten weiland Dieses Haus zu Allahs Ruhme,
Doch hat vieles sich verwandelt In der Zeiten dunkelm Strudel.
Auf dem Turme, wo der Türmer Zum Gebete aufgerufen,
Tönet jetzt der Christenglocken Melancholisches Gesumme.
Auf den Stufen, wo die Gläub´gen Das Prophetenwort gesungen,
Zeigen jetzt die Glatzenpfäfflein Ihrer Messe fades Wunder.“
(Almansor)

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